Ab dem 01.10.2025 können sich die Antragsteller in Schlaginfo über die Monitoring-Ergebnisse in Schlaginfo informieren. Als neues Prüfkriterium ist die Mindesttätigkeit auf Brachen hinzugekommen. Auf Brachen muss mindestens in jedem zweiten Jahr eine Mindesttätigkeit stattfinden. Unter einer Mindesttätigkeit versteht man, das Mähen einer Flächen (mit Abfuhr des Mähguts), das Mulchen oder die Aussaat zur Begrünung.
Wichtig: Auf Brachen, in denen letztes Jahr keine Mindesttätigkeit stattgefunden hat, muss diese in 2025 unbedingt stattfinden und über Fani dokumentiert werden, sofern Aufträge versandt worden sind.
Im Zweifelsfall wenden Sie sich an Ihre zuständige Bewilligungsstelle.















