Mit dem ersten Februar endet die Sperrfrist. Die Düngung darf nicht erfolgen, wenn die Böden überschwemmt, wassergesättigt, gefroren oder schneebedeckt sind. Nach EU-Vorgaben muss der Boden vollständig frostfrei sein
Weitere Hinweise finden Sie hier.
Auf unbestelltem Ackerland sind Breitverteiler noch erlaubt, es gilt eine Einarbeitungsfrist von einer Stunde. Alle Vorgaben zur emissionsarmen Ausbringung finden Sie unter Webcode 01043637
Zudem ist es unverzichtbar, vor der ersten Düngemaßnahme den Düngebedarf zu ermitteln.
















