Bezirksstelle Uelzen

Sperrfristende 2026 – Das ist zu beachten

Webcode: 01045153

Mit dem ersten Februar endet die Sperrfrist. Die Düngung darf nicht erfolgen, wenn die Böden überschwemmt, wassergesättigt, gefroren oder schneebedeckt sind. Nach EU-Vorgaben muss der Boden vollständig frostfrei sein

Weitere Hinweise finden Sie hier.

Bodennahe Ausbringungstechnik vermindert Ammoniakverluste
Bodennahe Ausbringungstechnik vermindert AmmoniakverlusteJelko Djuren
Seit 2025 ist eine Ausbringung mit Breitverteilern auch auf Grünland untersagt, sodass hier auch eine Pflicht zur bodennahen Ablage per Schleppschlauch, Schleppschuh oder Schlitzgerät besteht.

Auf unbestelltem Ackerland sind Breitverteiler noch erlaubt, es gilt eine Einarbeitungsfrist von einer Stunde. Alle Vorgaben zur emissionsarmen Ausbringung finden Sie unter Webcode 01043637

Zudem ist es unverzichtbar, vor der ersten Düngemaßnahme den Düngebedarf zu ermitteln.