Bezirksstelle Uelzen

Gut vorbereitet für die Wirtschaftsdüngermeldung im Meldeprogramm

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Wir haben einen Überblick für Sie zusammengestellt über die Funktionen des Meldeprogramms, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

Benachrichtigungsservice zum Meldungsabgleich

Dies ist vor allem für Aufnehmer sinnvoll. Aufnehmende Betriebe müssen die Aufnahme innerhalb von vier Wochen im Meldeprogramm bestätigen. Um dies zu gewährleisten, muss der Aufnehmer wissen, wann der Abgeber, die Meldung gemacht hat. Grundsätzlich kann es für Betriebe, die nicht oft im Meldeprogramm „unterwegs“ sind, sinnvoll sein, dem Abgeber eine Meldevollmacht auszustellen. In diesem Fall kann der Abgeber, die Aufnahmemeldung für den Aufnehmer tätigen.

Wie funktioniert der Meldeabgleich? Einmal in der Woche überprüft das System, ob unbestätigte bzw. unstimmige Meldungen vorliegen. Ist das der Fall erhält der Betrieb eine E-Mail, dass Meldungen noch nicht bestätigt oder unstimmig sind. Dafür muss im Meldeprogramm eine E-Mail hinterlegt sein. Dies ist im Meldeprogramm auf der Startseite nach dem Einloggen möglich.

Meldeprogramm für Wirtschaftsdünger Niedersachsen, Hamburg und Bramen
Meldeprogramm für Wirtschaftsdünger Niedersachsen, Hamburg und BremenSonja Kornblum

 

Meldeprogramm Benachrichtigungsservice
Meldeprogramm BenachrichtigungsserviceSonja Kornblum

 

 

 

  1. Melden Sie sich im Meldeprogramm als Hauptbetrieb an.
  2. Öffnen Sie den Menüpunkt „E‑Mail‑Benachrichtigung zum Meldungsabgleich aktivieren“.
  3. Hinterlegen Sie dort die gewünschte E‑Mailadresse.
  4. Nach dem Speichern können Sie sich eine Test-E-Mail schicken lassen, um die Funktionsfähigkeit zu prüfen.

Grundsätzlich macht es immer Sinn, wenn das Meldeprogramm aufgerufen wird, unabhängig davon, ob man den Benachrichtigungsservice nutzt, den Meldungsabgleich zu tätigen. Wichtig ist dabei, immer als sogenannter „Hauptbetrieb“ angemeldet zu sein. Der Hauptbetrieb ist in der Regel die Registriernummer, mit dem auch der Betriebsprämienantrag gestellt wird. Weitere Standorte, z. B. der Tierhaltung sind dann „Nebenbetriebe“. Als angemeldeter Nebenbetrieb ist der Meldungsabgleich nicht möglich.

Deklarationsmanager

Werden Wirtschaftsdünger für die Düngung abgegeben, muss der Empfänger, Kenntnis über die Nährstoffgehalte des Wirtschaftsdüngers haben. Die Ausweisung der Nährstoffe des Wirtschaftsdüngers erfolgt über eine Deklaration. Diese muss dem Aufnehmer spätestens mit der ersten Lieferung vorliegen. Vollständige Unterlagen für die Wirtschaftsdüngeraufnahme sind somit der Lieferschein, der das Datum, die Art, den Abgeber und Empfänger, wie die Menge beinhaltet und die Deklaration des Düngemittels. Im Meldeprogramm ist es möglich die Deklaration zu erstellen und aus der Deklaration, die Abgabemeldung zu erledigen.

Service: E-Rechnung für die Meldegebühr

Alle Betriebe, die im Kalenderjahr mehr als 200 t/m³ Wirtschaftsdünger abgeben, erhalten jährlich eine Rechnung über die Meldegebühr. Seit dem vergangenen Jahr kann diese Rechnung als E‑Rechnung direkt per E-Mail zugestellt werden.

So aktivieren Sie die E‑Rechnung:

  1. Melden Sie sich im Meldeprogramm als Hauptbetrieb an
  2. Öffnen Sie den Menüpunkt „Gebührenbescheidübermittlung per E-Rechnung aktivieren
  3. Hinterlegen Sie dort die gewünschte E‑Mailadresse.
  4. Sie erhalten anschließend eine PIN per Mail, die Sie innerhalb von 60 Minuten eingeben müssen.

Über die Schaltfläche „Test‑E‑Mail“ können Sie die hinterlegte Adresse jederzeit überprüfen. Falls die Nachricht nicht ankommt, prüfen Sie bitte auch Ihren Spam‑Ordner und geben Sie den Absender noreply@lwk‑niedersachsen.de frei.

Ansprechpartner:
Alix Mensching-Buhr, Sandra Wiegrefe, Matthis Helmke, Sonja Kornblum, Cord Persiehl-Schultz