Wie im letzten Jahr ist es über die landwirtschaftliche Rentenbank erneut möglich, Zuschüsse zu Investitionen in besonders umwelt- und klimaschonende Bewirtschaftungsweisen zu beantragen. Dies umfasst u. a Maschinen und Geräte zur bodenschonenden Bewirtschaftung und zur Verringerung des Bodendrucks, zur mechanischen Unkrautbekämpfung sowie zur extensiven Grünlandbewirtschaftung.
- Drill- und Einzelkornsämaschinen für die Mulchsaat
- Mulchgeräte
- Feldroboter
- Technik in Hinblick auf die Bewirtschaftung von Paludikulturen
Für die Kategorien „Arbeitsgeräte für bodenschonenden Ackerbau“ und „Feldroboter“ müssen Antragsteller zusätzliche Kriterien erfüllen: innerhalb von zwei Kalenderjahren vor Antragstellung bis zwei Kalenderjahre nach Bewilligung – müssen in mindestens einem landwirtschaftlichen Erntejahr mindestens drei der folgenden vier Kriterien erfüllt werden. Der Nachweis erfolgt beispielsweise über den Flächennutzungsnachweis oder eine Anbauübersicht des Agrarantrags.
Folgend die 4 Kriterien (von denen mind. 3 im Bezugsjahr eingehalten werden müssen):
- Mindestens vier unterschiedliche landwirtschaftliche Hauptkulturen angebaut.
- Max. 66 % Getreide als Hauptkultur
- Der Anteil von angebauten Hackfrüchten (Mais, Zuckerrüben, Kartoffeln) als Hauptkultur auf den Acker- flächen beträgt maximal 30%.
- Mindestens 5 % Leguminosen als Hauptkultur
Zudem bedarf es einer Herstellerbescheinigung über die Einhaltung der vorgegebenen Kriterien. Wer Interesse hat, muss, wie bei der landwirtschaftlichen Rentenbank üblich, zu allererst am Interessenbekundungsverfahren teilnehmen.
Eine Positivliste der förderbaren Maschinen sowie weitere Vorgaben finden Sie auf der Internetseite der landwirtschaftlichen Rentenbank unter diesem Link.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung!














