Bezirksstelle Uelzen

Brache: Viele Details machen es kompliziert

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Soll die Brache im Rahmen der Ökoregelung 1a begrünt werden, gibt es einiges zu beachten. 

Blumenwiese unter blauem Himmel mit weißen Wolken, im Hintergrund Bäume und Felder.
BracheJan Hävemeyer
Die Brache kann im Zeitraum nach der Ernte (2026) bis zum 31.03 des Folgejahres begrünt bzw. angesät werden. Die Brache muss, wenn diese aktiv begrünt werden soll, mit einer Mischung aus fünf krautartigen (zweikeimblättrigen) Arten bestehen. Vorgaben zum Grasanteil gibt es nicht.

An dieser Stelle sei noch einmal drauf hingewiesen, dass eine Brache nicht verpflichtend begrünt werden muss. Dies ist lediglich eine Option für die Antragsteller. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, die Flächen sich selbst zu überlassen.

Nehme ich jedoch an der Ökoregelung 1b teil, muss die Aussaat mit einer vorgegebenen Mischung bis zum 15.05 eines Jahres erfolgen. Der Saatgutbeleg ist bei der Bewilligungsstelle einzureichen. Zudem ist die Brache bis zum Frühjahr des Folgejahres zu erhalten. Somit kann nach der Brache in der Ökoregelung 1b keine Winterung im Herbst 2026 folgen.

Ansprechpartner:
Alix Mensching-Buhr, Sandra Wiegrefe, Matthis Helmke, Sonja Kornblum, Cord Persiehl-Schultz