Bezirksstelle Uelzen

„FANi“ – Start des Verfahrens im das Antragsjahr 2026

Webcode: 01045531

Die überarbeitete Version der Smartphone-App „FANi" steht bereit. Es ist besonders wichtig, sich die neue Version, d. h. die FANi-App 2026 herunterzuladen, bzw. zu aktualisieren.

Für dieses Jahr werden, unverändert wie im Vorjahr, folgende Kriterien über die Fani-App geprüft:

Monitoringfähiges Kriterium

Voraussichtliches Datum zur
Anforderung der
Fotobelege in FANi

Voraussichtliche Einreichungsfrist

Weitere Informationen

Kulturerkennung

Ende Juni 2026
(bei frühen Kulturen),


 

Anfang August 2026 (bei späten Kulturen)

Oktober 2026
(bei frühen Kulturen),
 

 

November 2026
(bei späten Kulturen und Brachen)

Die Einreichung von Dokumenten (wie Saatgutbelege oder Ackerschlagkarteien) kann zu der Aufklärung der Fläche beitragen. Ein Abschluss des Fotobelegauftrages ist in FANi aber auch ohne Dokumente möglich.

Nachweis von
Kennarten
(ÖR5, GN5)

Voraussichtlich ab dem 19.05.2026
 

November 2026

Konnten mit dem ersten Auftrag nicht genügend Kennarten nachgewiesen werden, wird zu einem späteren Zeitpunkt im Jahr ein Ergänzungsauftrag in FANi bereitgestellt.

Landwirtschaftliche Tätigkeit auf Dauergrünland

Juli 2026

Nov. 2026

Bei Teilnahme an einer AUKM sollten die Fotos bis zum 30.09. des Antragsjahres aufgenommen werden, um Sanktionen zu vermeiden.

Mindesttätigkeit auf Brachen

Herbst 2026

Mitte Nov.2026

Der Nachweis der Mindesttätigkeit auf Brachen ist nur in jedem zweiten Jahr erforderlich.

In diesem Jahr wird es die Möglichkeit geben, über einen Fotobelegauftrag die Mindesttätigkeit nachzuweisen, auch wenn die Mindesttätigkeit in diesem Jahr auf dem Schlag nicht zwingend notwendig ist. Die Einreichung von Fotos ist in diesen Fällen freiwillig.

Nachweis von Zwischenfrüchten /Untersaaten zu GLÖZ 7

Mitte Oktober 2026

Mitte November 2026

Betrifft eine begrenzte Anzahl von Betrieben.

Nachweis der Mahd mit Mähbalken

Ab Juni 2026

Spätestens November 2026

Betrifft eine begrenzte Anzahl von Betrieben, die an einer entsprechenden AUKM teilnehmen.

Die Fristen zur Einreichung der Fotos können sich je nach AUKM unterscheiden.

 

Achtung: Auch im Antragsjahr 2026 ist es für Begünstigte verpflichtend, Fotobelege hinsichtlich der landwirtschaftlichen Mindesttätigkeiten auf DGL, auf Flächen mit Gras und Grünfutterpflanzen, und, wenn notwendig, die Mindesttätigkeit auf Brachen einzureichen. Gehen keine Fotos ein, gilt die Auflage als nicht bestätigt.

Bitte überprüfen Sie auch unabhängig von E-Mail-Benachrichtigungen regelmäßig in FANi, ob offene Fotobelegaufträge vorliegen.

Vorab-Dokumentation

Nutzen Sie die Vorab-Dokumentation um den Nachweis der Nutzung erbringen zu können. So können Rinder auf der Weide, die erste Mahd oder das Mulchen der Brache hilfreiche Nachweise sein.

Alle Antragsteller, bei denen in 2025 eine vollständige Bewilligung der Kennarten in der Ökoregelung 5 und der Agrar- und Klimaschutzmaßnahme GN 56 und GN 58 stattgefunden hat, bekommen in 2026 keine neuen Fotobelegaufträge. Dennoch besteht die Notwendigkeit, die Kennarten über einen Kartierbogen (Zu finden unter: Kartierbogen_OER5_GN5 (2).pdf) zu dokumentieren. Auf Flächen, für die sich Änderungen ergeben haben, z. B. Schlagzusammenlegung oder ein Bewirtschafterwechsel sind neue Fotos der Kennarten notwendig.

Grundsätzlich gilt folgendes Vorgehen:

  1. Entweder machen Sie Fotos im Rahmen der Vorabdokumentation oder Sie warten auf die Foto-Belegaufträge
  2. Einloggen in die Fani-App – Hier sind mittlerweile die Aufträge sichtbar
  3. Leider gibt die Fani-App nicht die längste Diagonale und Abschnitte vor. Bei der Kartierung müssen aber die Fotos auf einer Diagonale (abweichend von der Linie von 2,5 m in jede Richtung) liegen und den jeweiligen Abschnitten eingeteilt werden.
  4. Hochladen der Fotos und damit Abarbeitung der Aufträge (auch wenn noch nicht ausreichend Kennarten auf der Fläche gefunden, sollten die vorhandenen Fotos hochgeladen werden, damit diese geprüft werden können.
  5. Grundsätzliche besteht die Möglichkeit bis zum 20.11 Fotos hochzuladen.
  6. Bei noch fehlenden Kennarten oder nicht anerkannten Kennarten erfolgt eine erneute Zusendung von Fotobelegaufträgen
  7. Das Ergebnis der Bewertung der abgegebenen Fotos kann über das Schlaginfoportal eingesehen werden. Hier würde auch sichtbar werden, ob ggf. noch weitere Fotos eingereicht werden müssen

Für alle anderen Kulturen werden in wenigen Wochen die ersten Aufträge versandt werden. Wir empfehlen bei einer frühen Ernte, die Funktion der Vorabdokumentation zu nutzen. Dies kann u. U. bei der Ernte von Grünroggen usw. sinnvoll sein.

Wenn Fotobelegaufträge in der App zur Bearbeitung bereitgestellt sind, werden die betroffenen Betriebe per E-Mail von der zuständigen Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen informiert.

Die Authentifizierung in der FANi-App erfolgt analog zu ANDI 2026 durch die Registriernummer sowie die PIN für die HIT/ZID-Datenbank.

Ansprechpartner:
Alix Mensching-Buhr, Sandra Wiegrefe, Matthis Helmke, Sonja Kornblum, Cord Persiehl-Schultz