Bezirksstelle Uelzen

Agrarförderung – Kontrolle der Monitoringergebnisse in Andi möglich

Webcode: 01045670
Stand: 10.08.2026

Mit der Abgabe der Betriebsprämienanträge beginnt auch wieder die Überprüfung über das sogenannte AMS (Area Monitoring System). Durch das Überfliegen der Flächen mit einem Satelliten wird geprüft, ob die Angaben im Betriebsprämienantrag schlüssig sind.

Im Kontrollverfahren werden die Flächen kontinuierlich überflogen. Somit kann auch eine bislang nicht bestätigte Kultur oder die Mindestnutzung auf dem Grünland bei der nächsten Auswertung erkannt worden sein. Damit wäre der Auftrag erledigt und es muss kein Foto abgegeben werden. Um immer auf den aktuellen Bearbeitungsstand der Fani-Aufträge zu sein, sollte vor jeder Fani-Nutzung eine Aktualisierung der Aufträge in der Fani-App erfolgen.

Über das Jahr werden folgende Kriterien geprüft:

  • Kennarten auf dem Grünland
  • die Kultur
  • die Mindesttätigkeit auf Brachen
  • die landwirtschaftliche Tätigkeit auf Dauergrünland

Aktuell läuft die Prüfung der Kennarten und die der frühen Kulturen (hierzu zählen nicht Mais, Kartoffeln, Zuckerrüben). Bei Unstimmigkeiten bezüglich der frühen Kulturen wurden Mitte Juni Fotobelegaufträge versandt. Die Abgabefrist für die frühen Kulturen ist der 8. Oktober.

Anfang August werden die Fotobelegaufträge der späten Kulturen (Kartoffeln, Mais, Zuckerrüben, …) sowie die der Mindestnutzung auf dem Dauergrünland und den Grünfutterflächen verschickt. Wichtig: Der Nachweis der Mindestnutzung auf dem Dauergrünland und den Grünfutterflächen, wie Ackergras oder z. B. Kleegras ist verpflichtend. Wird über den Jahresverlauf keine Mindestnutzung (Beweidung, Mähen, Mulchen) erkannt und es werden keine Fotos in Fani hochgeladen, gelten die Anforderungen an die Mindestnutzung als nicht eingehalten und die Fläche fällt aus der Förderung. Dabei ist zu bedenken, dass bei einer Flächenabweichung zwischen beantragter Fläche und bewilligter Flächen von mehr als 2 ha oder 2 % ein sogenannter doppelter Strafabzug erfolgt.

Ökoregelung 5 und GN 5 (Kennarten): Wenn bereits Fotos für die Kennarten hochgeladen worden sind, kann der aktuelle Bearbeitungsstand in Andi eingesehen werden. (siehe unten)

Mindesttätigkeit auf Brachen: Auf Brachen muss mindestens in jedem zweiten Jahr eine Mindesttätigkeit stattfinden. Unter einer Mindesttätigkeit versteht man, das Mähen einer Fläche (mit Abfuhr des Mähguts), das Mulchen oder die Aussaat zur Begrünung. Wichtig: Auf Brachen, in denen letztes Jahr keine Mindesttätigkeit nachweislich stattgefunden hat, muss eine Nutzung in 2026 unbedingt stattfinden und über Fani dokumentiert werden.

Neu ist, dass die Ergebnisse des Monitorings in Andi einzusehen sind. So kann in Andi auf Ebene der Schlagbearbeitung auf der rechten Seite, wo die Hauptangaben des Schlages oder die Ökoregelungen beantragt werden, durch weiterklicken die sogenannte „Flächenbewertung“ angezeigt werden. Hier zeigt das Programm den Status meiner Flächen hinsichtlich der Prüfkriterien:

  • Kulturbestätigung
  • Mindestnutzung
  • Und ggf. die Kennarten, wenn die Ökoregelung 5 oder GN 5 beantragt worden ist.

Wichtig: Auch hierbei ist es immer erforderlich Andi zu aktualisieren, um den neusten Datenstand sehen zu können.

Andi_Flächenbewertung
Andi FlächenbewertungSonja Kornblum
Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt nach dem Ampelsystem. Grün bedeutet, dass alles in Ordnung ist. Wird für den Schlag eine gelbe Ampel dargestellt (unklar), konnte der Monitor noch nicht abschließend bewertet werden. Wird für den Schlag eine graue Ampel dargestellt (keine Darstellung in der Ampel), wird der Monitor wird auf dem Schlag nicht angewendet, es wird keine Bewertung vorgenommen. Beim Status unklar, d. h. gelbe Ampel, konnte noch keine Bewertung vorgenommen werden. In diesen Fällen erhalten Sie voraussichtlich einen Fotobelegauftrag in der App FANi, um Fotos zur Aufklärung einreichen zu können. Wird für den Schlag eine rote Ampel dargestellt (nicht bestätigt), konnte der Monitor nicht bestätigt werden. (Wenn Sie mit der Bewertung nicht einverstanden sind, wenden Sie sich an Ihre BWST)

Bei speziellen Kulturen (Mischungen NC 434, 150, 250 usw.) ist in der Regel die Bearbeitung des Fotobelegauftrag immer erforderlich. Hier sind zudem Saatgutbelege hilfreich.

Verwaltungsseitige Änderungen in Andi: Nach der Antragsphase können sich Änderungen im Betriebsprämienantrag auf zweierlei Weise ergeben. Zum Einen durch einen Änderungsantrag des Antragstellers oder durch eine Änderung der Verwaltung bzw. Bewilligungsstelle.

Kulturcodeänderungen: Folgendes Beispiel: Auf einer Fläche steht Mais. Es wurde aber bei der Antragsbearbeitung fälschlicherweise Roggen angegeben. Das Area Monitoring System hat erkannt, dass auf der Fläche kein Mais, sondern Roggen steht. Über eine verwaltungsseitige Änderung wurde der Kulturcode von Mais auf Roggen geändert. In Andi erscheint für diese Fläche dann eine rote Ampel. Es werden beide Kulturen (die eigene und die von der Verwaltung geänderte) dargestellt. Zudem ist diese Fläche in Andi hellblau hinterlegt. Unter dem Reiter Hauptangaben kann dann diese Änderung durch das Setzen des Häkchens bei AMS Änderungsmitteilung angenommen werden. Anschließend ist diese Änderung durch die Abgabe eines Änderungsantrags zu bestätigen.

Andi_Hauptangaben_ÖR_AUKM
Andi Hauptangaben ÖR AUKMSonja Kornblum
Falls Sie einer verwaltungsseitigen Änderung nicht zustimmen können, melden Sie sich bei der Bewilligungsstelle. Dann wird u. U. zur weiteren Prüfung ein FANI-Prüfauftrag erstellt. Nicht nur der Kulturcode kann durch die Verwaltung geändert werden, sondern auch die Geometrie, d. h. die Schlagskizze, z. B. durch eine Feldblockänderung. Diese Änderungen sind in Andi lila dargestellt. Auch diese Änderungen können über einen Änderungsantrag bestätigt werden.

Geometrieänderung: Eine Fläche hat sich, z. B. durch eine Anpflanzung verkleinert. Bei der Antragstellung wurde aber versäumt, diese Anpflanzung aus der beantragten Fläche herauszunehmen. Durch das Area Monitoring System wurde nun diese Anpflanzung erkannt. Die beantragte Fläche wurde um die Anpflanzung verkleinert. Nach der verwaltungsseitigen Änderung würde die Fläche nun in Andi lila erscheinen. Der Antragsteller kann im Nachgang diese Änderung bestätigen. Warum sollte man dies tun? Abweichungen zwischen der beantragten Fläche und der bewilligten Fläche, die größer als 2 ha oder 2 % sind, führen zu einen sogenannten doppelten Strafabzug. D. h. eine Abweichung von 2 ha führt einmal dazu, dass die 2 ha nicht zur Auszahlung in Höhe der Betriebsprämie kommen und es erfolgt eine Kürzung der Betriebspramie in Höhe von zwei Hektaren in der Auszahlung. Bestätige ich allerdings die Änderung kann ich diese Sanktion vermeiden.