Bezirksstelle Uelzen

Abgabe Agrardieselantrag und Antrag auf Erstattung der Stromsteuer bis 31.12.2026

Webcode: 01045862

Agrardiesel: Bis zum 31.12.2026 ist der Antrag auf Agrardieselrückerstattung für das Jahr 2025 zu beantragen.
Stromsteuer: Landwirtschaftliche und gewerbliche Betriebe können sich die gezahlte Stromsteuer für 2025 in Höhe von 2,00 ct/kWh erstatten lassen.

Agrardieselantrag
AgrardieselantragTobias Paul
Agrardiesel: Bis zum 31.12.2026 ist der Antrag auf Agrardieselrückerstattung für das Jahr 2025 zu beantragen. Dies ist nur online über das Zollportal möglich. Eine Registrierung ist über ein Elster-Zertifikat, der BUND-ID oder dem Online-Ausweis notwendig. Dies kann bis zu zwei Wochen Zeit in Anspruch nehmen. Die Verbräuche in 2025 werden mit 6,44 Cent/l bezuschusst.

Stromsteuer: Landwirtschaftliche und gewerbliche Betriebe können sich die gezahlte Stromsteuer für 2025 in Höhe von 2,00 ct/kWh erstatten lassen. Die Abgabefrist für 2025 ist der 31.12.2026 Der Selbstbehalt liegt bei 250 €. Auch hier ist der Antrag nur mit einer Registrierung möglich. Und in vielen Fällen wird für den Antrag auf die Stromsteuererstattung ein neues Zertifikat benötigt, weil ein „anderer Betrieb“ den Antrag auf Stromsteuer stellt.

Beispiel:

  • Der Ackerbaubetrieb stellt den Antrag auf Agrardiesel – Registrierung im Zollportal vorhanden.
  • Die Schweinemast-GbR, wo der hohe Stromverbrauch vorhanden ist, stellt den Antrag auf Stromsteuer - hier ist nicht in allen Fällen eine Registrierung im Zoll-Portal vorhanden.