Agrardiesel: Bis zum 31.12.2026 ist der Antrag auf Agrardieselrückerstattung für das Jahr 2025 zu beantragen.
Stromsteuer: Landwirtschaftliche und gewerbliche Betriebe können sich die gezahlte Stromsteuer für 2025 in Höhe von 2,00 ct/kWh erstatten lassen.

Stromsteuer: Landwirtschaftliche und gewerbliche Betriebe können sich die gezahlte Stromsteuer für 2025 in Höhe von 2,00 ct/kWh erstatten lassen. Die Abgabefrist für 2025 ist der 31.12.2026 Der Selbstbehalt liegt bei 250 €. Auch hier ist der Antrag nur mit einer Registrierung möglich. Und in vielen Fällen wird für den Antrag auf die Stromsteuererstattung ein neues Zertifikat benötigt, weil ein „anderer Betrieb“ den Antrag auf Stromsteuer stellt.
Beispiel:
- Der Ackerbaubetrieb stellt den Antrag auf Agrardiesel – Registrierung im Zollportal vorhanden.
- Die Schweinemast-GbR, wo der hohe Stromverbrauch vorhanden ist, stellt den Antrag auf Stromsteuer - hier ist nicht in allen Fällen eine Registrierung im Zoll-Portal vorhanden.















