Bezirksstelle Uelzen

Erfüllung der Mindesttätigkeit auf Brachen

Webcode: 01045863

Seit dem 17. September 2026 sind in FANi die Fotobelegaufträge zum Nachweis der Mindesttätigkeit auf Brachen bereitgestellt.

Blumenwiese unter blauem Himmel mit weißen Wolken, im Hintergrund Bäume und Felder.
BracheJan Hävemeyer
Auf Brachen auf Ackerflächen (Codierung 591), wie auch auf Dauergrünland (592) müssen mindestens einmal innerhalb von zwei Jahren vor dem 16. November eine Mindesttätigkeit durchgeführt werden. Neu in diesem Jahr ist, dass für alle Brachen, unabhängig davon, ob eine Nutzung über FANi nachgewiesen werden muss, Fotobelegaufträge verschickt worden sind. Sie können in Fani und auch in Andi auf dem „Reiter Flächenbewertung“ einsehen, ob dieses Jahr, die Pflicht zur Nutzung besteht. Somit haben Sie auch Fotobelegaufträge für Brachen bekommen, wofür ein Nutzungsnachweis in 2026 nicht zwingend erforderlich ist, weil diese in 2025 erfolgt und dokumentiert wurde.

Grundsätzlich gilt aber: Die Abgabe eines Fotobelegauftrags für Brachen mit dem Zusatz Pflicht gilt als verpflichtend.

Grund für diese Neuerung: In 2025 wurden Brachen genutzt, obwohl dies nicht erforderlich war und somit auch kein Fotoauftrag versandt wurde. Um diese Nutzung zu dokumentieren, fehlten die Fotobelegaufträge. Mit dem generellen Versand der Fotobelegaufträge soll diesem Sachverhalt nun Genüge getan werden.

In 2025 kamen vermehrt Anfragen darüber, dass in 2025 die Brache gemulcht worden ist, da es sich aufgrund der Witterung angeboten hat, dies aber nicht aufgrund eines fehlenden Fotoauftrages nicht nachgewiesen werden konnte. Dieses Problem wird nun mit der generellen Versendung der Fotobelegaufträge für die Nutzung der Brachen behoben.

Ansprechpartner*innen
Alix Mensching-Buhr
Sonja Kornblum
Cord Persiehl-Schultz
Matthis Helmke