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Bewilligungsstelle Northeim

Im Bereich der Bewilligungsstelle Northeim werden jährlich rund 3.500 Sammelanträge auf Agrarförderung und Agrarumweltmaßnahmen gestellt, davon ca. 1.500 Anträge zusätzlich für meist mehrjährige Agrarumweltmaßnahmen (NiB-AUM).
Das Betreuungsgebiet der Bewilligungsstelle Northeim erstreckt sich vom Landkreis Hildesheim (Kreisziffer 254) im Norden über den Landkreis Northeim (155) bis zum Landkreis Göttingen/Osterode (159) im Süden.
Die Aufgaben der Bewilligungsstelle sind
- die Bearbeitung des Sammelantrags auf Agrarförderung und Agrarumweltmaßnahmen (AUM),
- die Zuweisung und Übertragung von Zahlungsansprüchen
- die Verwaltung der Registriernummern in Zusammenarbeit mit den Veterinärbehörden
- die Einarbeitung der Kontrollergebnisse (Flächenangaben, Anbaudiversifizierung, Ökologische Vorrangflächen, Dauergrünland, Cross Compliance) zum einen durch die Fernerkundung und zum anderen durch Vor-Ort- Kontrollen durch unabhängige Prüfteams
- die Zahlungsüberwachung in Zusammenarbeit mit der Zahlstelle des Landes Niedersachsens
- die Bearbeitung von Pfändungen und Abtretungen.
In den folgenden Fördermaßnahmen werden Anträge bearbeitet:
- Basisprämie
- Greening
- Junglandwirteprämie
- Umverteilungsprämie
- Kleinerzeugerprämie
- Agrarumweltmaßnahmen (NiB-AUM) mit den diversen Einzelmaßnahmen
- Ausgleichszulage
- Erschwernisausgleich
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirksstelle Northeim mit der Außenstelle Hildesheim sind in den Förderprogrammen beratend tätig. Dort werden auch die Anträge entgegengenommen.