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Berufsabschluss nachholen: Abschlussprüfung für Quereinsteiger

Webcode: 01012291

Sie haben mehrere Jahre im Gartenbau gearbeitet und haben viele praktische Erfahrungen in diesem Bereich gesammelt? Ihnen fehlt aber der Nachweis einer abgeschlossen Berufsausbildung? Dann können Sie über einen Quereinstieg an einer Abschlussprüfung zum Gärtner / zur Gärtnerin teilnehmen.

 

Wie viel Praxiszeit muss ich nachweisen?

Nach § 45 Absatz 2 Berufsbildungsgesetz können Sie zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn Sie mindestens das 1,5-fache der regulären Ausbildungszeit in dem Beruf tätig gewesen sind, in dem Sie die Prüfung ablegen wollen.

Das bedeutet:

Bei hauptberuflicher Tätigkeit im Gartenbau sind mindestens 4,5 Jahre Praxis nachzuweisen.
Bei nebenberuflicher Tätigkeit erhöhen sich die Praxiszeiten entsprechend dem nachgewiesenen Arbeitsumfang.


Kann ich zur Prüfung auch ohne Berufschulbesuch zugelassen werden?

Der Berufsschulbesuch, die Teilnahme an der Zwischenprüfung und das Führen eines Berichtsheftes entfallen.

Detaillierte Informationen zu den Prüfungsinhalten und zu Beispielfragen finden Sie im Downloadcenter. Die Ausbildungsberater*innen im Gartenbau helfen Ihnen gerne weiter: Übersicht Ansprechpartner Berufsbildung im Gartenbau.