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Berichtsheftführung als Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung
Die Berichtshefte müssen mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung eingereicht werden. Eine Zulassung zur Abschlussprüfung erfolgt nur, wenn das Berichtsheft ordnungsgemäß geführt wurde.
Die Hinweise im Berichtsheft, das Merkblatt der Landwirtschaftskammer zur Berichtsheftführung sowie die Checkliste zum Berichtsheft sind zu beachten.
Die Wochenberichte sind nach Rückgabe des Berichtsheftes bis zur praktischen und mündlichen Prüfung fortzuführen.
Das Berichtsheft für den Ausbildungsberuf Revierjäger kostet 28,50 € incl. Porto und kann bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen bezogen werden.