Batteriespeicher sind auf dem Vormarsch. Besonders in privaten Haushalten finden Energiespeicher großen Anklang. Doch ist die Installation der Technik auch für landwirtschaftliche Betriebe lohnenswert?
Auf vielen landwirtschaftlichen Betrieben sind mittlerweile Photovoltaikanlagen zur Eigenversorgung im Einsatz. Bekanntermaßen liefern diese nur während der Sonnenstunden Strom. Dennoch sollte möglichst viel Solarstrom direkt – also ohne Zwischenspeicherung – genutzt werden. Eine bewährte Methode dafür ist die sogenannte Lastverschiebung: Stromintensive Prozesse wie der Betrieb der Futtermühle werden gezielt in sonnenreiche Tageszeiten verlegt, etwa in die Mittagsstunden, wenn die PV-Anlage am meisten Energie liefert. Doch irgendwann sind alle verschiebbaren Verbraucher zeitlich optimiert – und der Eigenverbrauch lässt sich auf diesem Weg nicht weiter steigern. Selbst wenn eine Photovoltaikanlage über das Jahr hinweg genauso viel Strom erzeugt, wie im Betrieb insgesamt verbraucht wird (Verhältnis 1:1), liegt der direkt nutzbare Eigenverbrauch je nach Lastprofil meist nur zwischen 30 und 50 %. Grund dafür ist, dass Erzeugung und Verbrauch zeitgleich stattfinden müssen. Um diesen Eigenverbrauchsanteil zu erhöhen und Solarstrom auch zeitversetzt nutzen zu können, kann der Einsatz eines Batteriespeichers sinnvoll sein.

Die Nutzung von Batteriespeichern empfiehlt sich besonders in Kombination mit Photovoltaikanlagen. Der Speicher stellt Strom in den dunklen Nachtstunden bereit, bis die PV-Anlage am nächsten Morgen wieder Energie für den Eigenverbrauch liefert. Im Winter ist der Speicher meist ungenutzt, da der PV-Ertrag in der dunklen Jahreszeit so gering ist, dass der erzeugte Strom zeitgleich verbraucht werden kann. Zur Veranschaulichung: von November bis Februar liefert eine PV-Anlage nur etwa 10 % ihres Jahresertrags. In der Praxis bedeutet das, dass zwischen 250 und maximal 280 Vollzyklen pro Jahr möglich sind. Trotz täglicher Meldungen über „Superakkus“ sollte man auf bewährte und marktgängige Technik setzen. Bis vor einigen Jahren kamen häufig Blei-Säure-Batterien zum Einsatz, heute werden meist Lithium-Ionen-Speicher – oft Lithium-Eisen-Phosphat – bevorzugt. Diese sind leichter, effizienter, langlebiger und erlauben tiefere Entladetiefen, sind aber auch teurer. Zukünftig könnten auch Natrium-Ionen-, Salz-Wasser- oder Redox-Flow-Speicher an Bedeutung gewinnen. Derzeit haben sie jedoch noch nicht den Entwicklungsstand von Lithium-Ionen-Systemen erreicht. Wie lange Batteriespeicher in der Praxis halten, wird sich erst in den nächsten Jahren zeigen, da diese Technologien erst seit Kurzem auf landwirtschaftlichen Betrieben eingesetzt werden.
Welche Speichergröße ist zu wählen?
Die richtige Größe eines Batteriespeichers hängt von verschiedenen Faktoren ab und lässt sich aus dem Verbrauchsprofil des Betriebs ableiten.
Entscheidend sind dabei vor allem:
• Der Stromverbrauch des Betriebes, insbesondere der Verbrauch über Nacht
• Das Produktionsverfahren und die damit verbundenen Lastspitzen
• Die Leistung des Speichers in Kilowatt (kW), also wie schnell er be- und entladen werden kann
Zum Beispiel benötigt ein Milchviehbetrieb mit zweimaligem Melken (Lastspitzen morgens und abends) eine höhere Speicherleistung als ein Betrieb mit Melkroboter. Auch das Verhältnis zwischen PV-Stromerzeugung und Jahresverbrauch spielt eine wichtige Rolle: bei einer kleinen PV-Anlage wird der meiste Strom direkt verbraucht, es steht wenig Überschussstrom für den Speicher zur Verfügung, daher ist die Speichergröße eher klein. Ist die PV-Anlage größer dimensioniert, richtet sich die Speichergröße vor allem nach dem Strombedarf, der über Nacht überbrückt werden soll. Ein Vorteil großer PV-Anlagen ist, dass auch in den Wintermonaten etwas Überschussstrom zum Laden des Speichers vorhanden ist, wodurch mehr Ladezyklen im Jahr möglich sind. Entscheidend ist daher eine ausreichend dimensionierte PV-Anlage, die genügend Überschussstrom liefert. Als grobe Orientierung kann der Stromverbrauch über Nacht im Herbst oder Frühjahr dienen, der über den Stromzähler im Betrieb ermittelt werden kann. Wichtig zu beachten ist, dass sowohl die Kapazität als auch die Leistung eines Speichers im Laufe der Zeit abnehmen – das System „altert“.
Hier unterscheidet man zwischen:
• Kalendarischer Alterung (Zeitabhängig)
• Zyklusbedingter Alterung (Anzahl der Ladezyklen)
Für den Praxiseinsatz ist es wichtig, innerhalb der kalendarischen Lebensdauer möglichst viele Ladezyklen zu erreichen. Betriebsformen mit kontinuierlichem Jahreslastgang, wie etwa die Tierhaltung, eignen sich dafür gut. Betriebe mit stark schwankendem Verbrauch in Stoßzeiten (z. B. Kühlung der Ernte) erzielen oft zu wenige Ladezyklen. Geht man wieder von einem Verhältnis der Stromerzeugung und einem Jahresverbrauch von 1:1 aus, sollte für die meisten Betriebe die Größe des Speichers bei einem Verhältnis von Nutzkapazität des Speichers zu Nennleistung der PV-Anlage zwischen 0,6 bis max.1,2: 1 liegen. Bei einem Verbrauch von 18.000 kWh und einer Erzeugung aus einer 20 kWp-Anlage in gleicher Höhe, müsste der Speicher somit eine Größe zwischen 12 kWh und max. 24 kWh Nutzkapazität haben. Mit dieser Größe lässt sich der Eigenverbrauch um 20 bis 35 Prozentpunkte, auf über 50 bis zu 80 % steigern. Anders als häufig angenommen, kann eine gänzliche Autarkie, mit diesem System nicht erreicht werden. Reststrommengen müssen nach wie vor aus dem öffentlichen Netz bezogen werden.
Tabelle: Parameter für Batteriespeicher
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Nennkapazität |
kWh |
Kapazität des Speichers; kann in der Praxis aufgrund der begrenzten Entladetiefe nicht vollständig genutzt werden |
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Nutzkapazität |
kWh |
In der Praxis nutzbare Kapazität des Speichers. Entscheidende Größe für den Betreiber des Speichers, durch Alterung abnehmend |
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Lebensdauer: Zyklenzahl kalendarisch |
Anzahl Jahre |
Angegebene erreichbare Haltbarkeit des Speichers nach Anzahl Vollladezyklen Angegebene Haltbarkeit des Speichers unabhängig von Ladezyklen |
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Wirkungsgrad |
% |
Verhältnis zwischen ausgespeichertem und eingespeichertem Strom. Vom Hersteller angegebene Wirkungsgrade werden unter Praxisbedingungen teilweise unterschritten |
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Entladetiefe |
% |
Strommenge, die tatsächlich aus dem Stromspeicher entnommen werden kann |
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Max. Ladeleistung |
kW |
Bestimmt die Geschwindigkeit, mit der die Batterie geladen werden kann (Größe der Stromerzeugungseinheit) |
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Max. Entladeleistung |
kW |
Bestimmt, welche max. Lasten auf dem Betrieb versorgt werden können |
FNR fördert Batteriespeicher
Im Oktober 2025 wechselte die Trägerschaft des Förderprogramms „Bundesprogramm Energieeffizienz“ von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zur Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR). Seit Anfang November 2025 können in diesem Förderprogramm wieder Anträge gestellt werden. Gefördert werden unter anderem elektrische Batteriespeichersysteme, die der Steigerung des betrieblichen Eigenverbrauchs dienen. Die Förderhöhe ist dabei zweifach begrenzt: Sie beträgt 1.200 € pro eingesparter Tonne CO₂ und ist auf maximal 50 % der Nettoinvestitionskosten gedeckelt. Diese werden in der Praxis jedoch meist nicht erreicht. Für jedes Vorhaben ist ein bei der FNR gelisteter Sachverständiger einzubinden, der ein maßnahmenspezifisches Fördergutachten erstellt und die zu erwartende CO₂-Einsparung ermittelt. Auf Basis dieser Berechnung wird die konkrete Förderhöhe festgelegt. Stimmen das Verhältnis von Stromverbrauch, PV-Stromerzeugung und Speichergröße gut überein, kann überschlägig mit einer Förderung in Höhe von gut 100 € pro kWh nutzbarer Speicherkapazität gerechnet werden. Zu beachten ist, dass für die Erstellung des Fördergutachtens, die Antragsstellung sowie die Bestätigung der Maßnahme nach Umsetzung durch einen Sachverständigen zusätzliche Kosten entstehen, die von der Förderung abzuziehen sind.
Darüber hinaus gilt: Sollten die verfügbaren Fördermittel bei der FNR ausgeschöpft sein, kann es kurzfristig zu einem Förderstopp kommen. Dies ist seit Anfang März 2026 der Fall. Sollten Sie einen Batteriespeicher anschaffen wollen, informieren Sie sich auf der Internetseite der FNR, ob es derzeit Fördermöglichkeiten gibt.
Lohnt sich die Investition?
Batteriespeicher sind in den vergangenen Jahren deutlich günstiger geworden. Dennoch liegen fertig installierte und betriebsbereite Speicher mit einer Kapazität von unter 100 kWh häufig noch bei über 400 € pro kWh nutzbarer Kapazität. Systeme mit mehr als 100 kWh Kapazität werden hingegen meist zu Investitionskosten von deutlich unter 400 € pro kWh angeboten. Noch größere Speicherlösungen ab etwa 500 kWh, die allerdings oft andere Anwendungsfälle als die reine Eigenverbrauchsoptimierung bedienen, erreichen inzwischen Kosten von unter 300 € pro kWh.
Die Tabelle stellt exemplarisch eine Berechnung für einen Speicher mit einer Größe von 150 kWh Kapazität und Inanspruchnahme der FNR-Förderung dar. Die Investitionskosten (Förderung abgezogen) liegen bei 200 €. Die zweite Berechnung zeigt einen Speicher mit 30 kWh, ohne FNR-Förderung, zu Anschaffungskosten je kWh Nutzkapazität von 450 €. Der Wirkungsgrad ist mit 90 % angesetzt, d.h. von einer kWh bleiben 0,90 kWh zur betrieblichen Nutzung übrig. Zudem wird von einer Leistungsminderung von 1 % pro Jahr ausgegangen. Die kalendarische Haltbarkeit wird pauschal mit 15 Jahren angenommen. Während dieser Zeit werden lediglich 3.750 Ladezyklen erreicht. Aufgrund der geringen Nutzungsintensität bei Eigenverbrauchsspeichern wird häufig das kalendarische Lebensende vor dem Ende durch die max. Zyklenzahl erreicht. Als fixe Kostenpunkte werden die Abschreibung (AfA), die Zinskosten und Kosten für Wartung und Reparatur angesetzt. Bei einer Investition von 450 €/kWh Nutzkapazität liegen die reinen Speicherkosten bei ca. 22 ct/kWh. Zusätzlich ergeben sich Kosten durch die Stromgestehung bzw. entgangene Einspeisevergütung. Bei einer angenommenen Einspeisevergütung von 7 ct/kWh kommen diese noch hinzu, sodass die Gesamtnutzungskosten für den gespeicherten Strom bei ca. 29 ct/kWh liegen. Im weiteren Beispiel wird mit geringeren Investitionskosten in Höhe von 200 €/kWh Nutzkapazität gerechnet. Es ist zu erkennen, dass der gespeicherte Strom unter dem Strich bei diesen Annahmen ca. 17 ct/kWh kostet. Greift für die PV-Anlage das Solarspitzengesetz, so könnte häufig zum Nulltarif geladen werden, da bei negativen Stunden kein Vergütungsanspruch entsteht. Dies ist in der Berechnung nicht berücksichtigt und würde den Speicherstrom vergünstigen. Bei ausgeförderten Anlagen wäre die entgangene Vergütung ebenfalls niedriger anzusetzen. Steuerliche Aspekte wurden bei der Berechnung nicht betrachtet und müssen einzelbetrieblich bewertet werden.
Abschätzung der Abschätzung der Kosten für Speicherstrom*
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€/kWh Speicherk. |
200 |
450 |
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|
Nutzbare Speicherkapazität |
kWh |
150 |
30 |
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Nutzbare Strommenge pro Jahr (Ø 15 J.) |
kWh |
6.297 |
6.297 |
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Investition (netto, betriebsbereit) |
€ |
30.000 |
13.500 |
|
Jährliche Kosten Speicher |
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Gesamtkosten (15 Jahre AfA, 4 % Zins, |
€ |
2.894 |
1.303 |
|
Kosten pro gespeicherte kWh |
|||
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Speicherkosten*** |
€/kWh |
0,10 |
0,22 |
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Gesamtnutzungskosten Strom **** |
€/kWh |
0,07 |
0,07 |
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Gesamtkosten pro gespeicherte kWh |
€/kWh |
0,17 |
0,29 |
* Lithium-Ionen-Speicher; 90 % Wirkungsgrad; 3.750 Zyklen (15 Jahre); 250 Ladezyklen/Jahr; 1 % Leistungsdegression pro Jahr
** FNR Förderung abgezogen; ca. 110 €/kWh Kapazität
*** Verluste über Wirkungsgrad enthalten
**** Gesamtnutzungskosten Strom: Entgangene Vergütung (bspw. 7 ct /kWh)
Stromspeicher – Wirtschaftlichkeit im Einzelfall prüfen
Der verständliche Wunsch günstigen Strom selbst zu nutzen, führt neben gefallenen Preisen und Förderprogrammen für Speicher dazu, dass sich viele Landwirte mit dem Thema beschäftigen.
Die Berechnungen zeigen, dass wie so häufig, der Einzelfall betrachtet werden muss. Bei höherem Stromverbrauch können größere Speicher zum Einsatz kommen. Diese sind mittlerweile preislich so interessant, dass sie wirtschaftlich betrieben werden können. Zu beachten ist allerdings, dass Stromkosten in den vergangenen Monaten, unter anderem aufgrund staatlicher Maßnahmen, rückläufig waren. In vielen Betrieben liegt der Nettostrompreis bereits wieder unter 25 ct/kWh zzgl. MwSt.
Zu empfehlen ist, dass die Wirtschaftlichkeit von PV-Anlage und Batteriespeicher stets separat bewertet werden. Sollte eine neue PV-Anlage installiert werden, gelten seit Beginn des Jahres 2025 neue Regelungen für die Einspeisung des Stroms. Anlagen ab 100 kWp und Anlagen unter 100 kWp mit einem intelligenten Messsystem (iMSys) erhalten bei negativen Börsenstrompreisen keine EEG-Vergütung mehr. Anlagen unter 100 kWp ohne iMSys müssen bis zum Einbau dieser Technik die Einspeiseleistung auf 60 % drosseln. Da die Zahl der Negativstunden derzeit drastisch zunimmt, muss bei Neuanlagen die entgangene Vergütung deutlich geringer angesetzt werden. Beim Kauf eines Speichers sollte darauf geachtet werden, dass die Batterie prognosebasiert geladen werden kann. Dabei werden Wetter- und Marktdaten berücksichtigt, sodass bevorzugt Solarstrom gespeichert wird, der bei negativen Börsenpreisen ohnehin nicht vergütet würde. Ebenfalls kann ein Speicher dafür genutzt werden Lastspitzen im Betrieb zu kappen und durch diese Anwendung wirtschaftlich sinnvoll werden. Für PV-Anlagen deren EEG-Vergütung in den nächsten Jahren entfällt, sollte in jedem Fall über eine Investition in eine Speichertechnik nachgedacht werden. Die Einspeisevergütung für ausgeförderte Anlagen ist gering und somit gibt es kaum eine bessere Alternative für Altanlagen, als den Strom selbst zu verbrauchen.
Seit Januar 2025 müssen Energieversorger in Deutschland dynamische Stromtarife anbieten, die sich in Echtzeit an den Börsenstrompreisen orientieren. Bisher war dies nur bei Verbrauchern mit registrierender Lastgangmessung (RLM) üblich. Inzwischen können auch Verbraucher mit geringerem Jahresverbrauch und einem intelligenten Messsystem diese Option wählen. Bei diesen Tarifen kann eine Batterie zusätzliche Vorteile bringen. In Tiefpreisphasen kann der Speicher mit günstigem Netzstrom geladen und in Hochpreisphasen wieder entladen werden. Der Speicher kann somit häufiger im Jahr be- und entladen werden und schafft mehr Zyklen.
Speicher, die Strom aus dem Netz beziehen, werden ab einer Leistung von 4,2 kW zu einer sogenannten steuerbaren Verbrauchseinheiten (§ 14 a EnWG). Das heißt, dass der Netzbetreiber bei Netzengpässen steuernd eingreifen kann, falls eine Netzüberlastung droht. Sofern ein intelligentes Messsystem verbaut ist, kann ein Stromtarif mit zeitvariablen Netzentgelten genutzt werden. Der Speicher kann besser ausgelastet werden und es können Stromkosten gespart werden. Zu bedenken ist, dass die Steuerung für diese Anwendungsfälle aufwendiger ist, als bei reinen Eigenverbrauchsspeichern und die Speicher somit teurer in der Anschaffung sind.
Fazit
Stromspeicher werden zunehmend zur Erhöhung des Eigenverbrauchs eingesetzt, meist in Form von Lithium-Ionen-Batterien. Durch fallende Preise, technologische Fortschritte und Förderprogramme könnte ihre Anschaffung künftig attraktiver werden – besonders im Kontext eines dynamischen Strommarkts, zeitvariable Netzentgelte und auslaufender EEG-Förderungen. Derzeit ist der wirtschaftliche Nutzen von Batteriespeichern noch stark vom Einzelfall abhängig und nicht für alle Betriebe gegeben. Bei neuen PV-Anlage ist der Einbau eines Speichers bereits heute keine Ausnahme mehr, sondern eher die Regel.








