Hier finden Sie die wichtigsten Fristen für die nächsten Wochen.
- Einreichung Saatgutbeleg für die Ökoregelung 1b bis zum 30.09
- Rücknahme von Schlägen mit Ökoregelung 5, auf denen nicht ausreichend Kennarten gefunden werden bis zum 30.09 möglich
- Ab dem 06.06.2026: Mähen von DGL-Flächen in GN 1 möglich. 10 % Schonfläche bis zum 01.08 belassen
- Ab dem 16.08 dürfen Brachen in der Ökoregelung 1a gemulcht werden
- Zwei Wochen nach erfolgter Düngung: Dokumentation der Düngung in Schlagkartei
- Meldung bzw. Bestätigung aufgenommener und abgegebener Mengen an Wirtschaftsdünger im Meldeprogramm innerhalb von vier Wochen
- Düngung der „zweiten Kultur“, wie z. B. die Zwischenfrucht, Ackergras, Gerste, Raps: Düngebedarfsermittlung nicht vergessen!














