Bezirksstelle Uelzen

Fristen, Termine und To-Do-Liste

Webcode: 01037193

Hier finden Sie die wichtigsten Fristen für die nächsten Wochen.

Rotes Dreiecksschild mit der Aufschrift "Frist" in schwarzer Schrift.
Achtung FristAnke Fröhlich

  • Abgabe des Saatgutbelegs für die Ökoregelung 1b bei der Bewilligungsstelle bis zum 30.09 möglich
  • Altgrasstreifen: Mindestnutzung der Fläche ab dem 01.09 durch Mähen und Abfuhr des Mähguts. Mulchen ist ganzjährig untersagt.
  • 01.04 bis 15.08: Schutzzeitraum für Brache auf Ackerflächen oder Dauergrünland (Achtung: Besonderheiten in den Ökoregelungen 1a und 1b beachten)
  • Änderungsanträge sind bis zum 30.09 möglich.
  • Antrag auf Agrardieselrückvergütung bis zum 31.12.26 für das KJ 2025 möglich
  • Auf Flächen in Agrar- und Umweltmaßnahmen, wie BV1, AN 2, AN3, GN1, GN2, GN 4, GN 5 muss die Mindestnutzung bis zum 30.09 erfolgen. Hier auf Fani-Aufträge achten und fristgerecht einreichen.
  • Zwei Wochen nach erfolgter Düngung: Dokumentation der Düngung in Schlagkartei
  • Meldung bzw. Bestätigung aufgenommener und abgegebener Mengen an Wirtschaftsdünger im Meldeprogramm
  • Unverzügliche Dokumentation der Pflanzenschutzmaßnahme