Hier finden Sie die wichtigsten Fristen für die nächsten Wochen.
- Abgabe des Saatgutbelegs für die Ökoregelung 1b bei der Bewilligungsstelle bis zum 30.09 möglich
- Altgrasstreifen: Mindestnutzung der Fläche ab dem 01.09 durch Mähen und Abfuhr des Mähguts. Mulchen ist ganzjährig untersagt.
- 01.04 bis 15.08: Schutzzeitraum für Brache auf Ackerflächen oder Dauergrünland (Achtung: Besonderheiten in den Ökoregelungen 1a und 1b beachten)
- Änderungsanträge sind bis zum 30.09 möglich.
- Antrag auf Agrardieselrückvergütung bis zum 31.12.26 für das KJ 2025 möglich
- Auf Flächen in Agrar- und Umweltmaßnahmen, wie BV1, AN 2, AN3, GN1, GN2, GN 4, GN 5 muss die Mindestnutzung bis zum 30.09 erfolgen. Hier auf Fani-Aufträge achten und fristgerecht einreichen.
- Zwei Wochen nach erfolgter Düngung: Dokumentation der Düngung in Schlagkartei
- Meldung bzw. Bestätigung aufgenommener und abgegebener Mengen an Wirtschaftsdünger im Meldeprogramm
- Unverzügliche Dokumentation der Pflanzenschutzmaßnahme














