Hier finden Sie die wichtigsten Fristen für die nächsten Wochen.
- Ab 16.08.2025: Mähen und Mulchen der Brache zulässig
- Ab 01.09.2025: Zur Vorbereitung der Aussaat einer Winterkultur (Ernte erfolgt erst im Folgejahr) kann die Brache wieder in Bewirtschaftung genommen werden. Abweichend davon: Bei Aussaat von Raps oder Wintergerste darf bereits ab dem 15.08. mit der Bodenbearbeitung begonnen werden
- Bis 31.12.2025: Fristende Agrardiesel-Antrag 2024 (nur online möglich)
- Bis 31.12.2025: Abgabefrist für Beantragung der Steuerentlastung nach § 9b StromStG (siehe Beitrag unten)
- Vom 01.10 bis 28.02 ist das Schneiden von Feldgehölzen zulässig
- Sperrfrist Wirtschaftsdüngerausbringung (ausgenommen Mist von Huf- und Klauentieren): Im grünen Gebiet: 01.11 bis 31.01, im roten Gebiet: 01.10 bis 31.01
















