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Viele werden mehr zahlen müssen

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Kammerbeitrag: 2025 wird erstmals die LWK Niedersachsen den jährlichen LWK-Beitrag erheben. Für fast alle Beitragszahler dürfte es Veränderungen geben, da sich sowohl die Berechnungsgrundlage als auch der Hebesatz geändert haben.

Euro-Banknoten
Der Kammerbeitrag der Landwirtschaftskammer Niedersachsen orientiert sich am Grundsteuermessbetrag A und wird jedes Jahr am 25. Oktober erhoben.moerschy/Pixabay
Von Christian Mühlhausen, erschienen in Ausgabe 2025/30 der Zeitschrift LAND&FORST

Voraussichtlich im August werden rund 160.000 Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken in Niedersachsen Post bekommen. Inhalt des Briefes: der Bescheid über den Landwirtschaftskammerbeitrag 2025 sowie ein Flyer, der über die Hintergründe dieses für viele Beitragszahler neuartigen Bescheids aufklärt. Denn hatte bislang die niedersächsische Finanzverwaltung die Aufgabe, diesen Beitrag einzuziehen und abzüglich einer Verwaltungsgebühr an die Kasse der LWK Niedersachsen weiterzuleiten, erhebt die LWK nun diesen Beitrag selbst.

Hintergrund der anstehenden Änderung ist die Neuordnung der maßgeblichen Grundsteuer A auf Bundesebene, die bereits bei vielen Grundstückseigentümern zu deutlichen Veränderungen in der Höhe des Beitrags geführt hat – dabei ist es für viele teurer, für einige aber auch günstiger geworden.

Beitrag ist individuell

Kammerbeitrag bis 2024 und Kammerbeitrag ab 2025: Vergleichs-Beispiele anhand anonymisierter Daten von Betrieben aus unterschiedlichen Regionen Niedersachsens.
Kammerbeitrag bis 2024 und Kammerbeitrag ab 2025: Vergleichs-Beispiele anhand anonymisierter Daten von Betrieben aus unterschiedlichen Regionen Niedersachsens.Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Ähnliches lässt sich für den neuen LWK-Beitrag sagen: „Unsere Gegenüberstellung – alter Kammerbeitrag gegenüber neuen Kammerbeitrag – von niedersächsischen Beispielsfällen hat gezeigt, dass es zunächst keine grundsätzlichen Ableitungen gibt. Man kann also nicht sagen: Für Betriebstyp X wird es generell teurer, für Betriebstyp Y hingegen günstiger“, sagt Dr. Albert Hortmann-Scholten, bei der LWK Niedersachsen Leiter des Fachbereichs Betriebswirtschaft, Markt, Unternehmensberatung. Das bedeutet: Weil der neue, zum 1. Januar 2025 geltende Grundsteuermessbetrag derart individuell ist, komme es ganz auf den Einzelfall an. „Denn der neue Grundsteuermessbetrag unterscheidet sich in einigen Fällen deutlich vom bisherigen Grundsteuermessbetrag, der als Grundlage den Einheitswert hatte“, erläutert dazu Dr. Hortmann-Scholten.

Dass es vermutlich für nahezu jeden zu Änderungen beim Kammerbeitrag komme, sei zum einen damit zu erklären, dass Wohngebäude nicht mehr wie bisher unter die Grundsteuer A und damit nicht mehr unter den für den LWK-Beitrag maßgeblichen Grundsteuermessbetrag fallen und dadurch – auch das anders als bisher – für den Kammerbeitrag nicht mehr einbezogen werden. Dadurch verändere sich also im gleichen Zuge auch die Höhe des Kammerbeitrags.

Wenn es überhaupt eine Ableitung gebe, dann allenfalls diese: Wer bisher viel betriebliche Wohngebäudefläche über die Grundsteuer A laufen hatte, was den Einheitswert als bisherigen Grundsteuermessbetrag, ergo auch die Grundsteuer A, nach oben brachte und damit auch den LWK-Beitrag, zahlt jetzt tendenziell weniger LWK-Beitrag, da die Wohngebäude nun nicht mehr über die Grundsteuer A laufen, folglich auch nicht mehr Bestandteil des neuen Grundsteuermessbetrags sind.

Nur Tendenzen ablesbar

Kammerbeitrag bis 2024 und Kammerbeitrag ab 2025: Vergleichs-Beispiele anhand anonymisierter Daten von Betrieben aus unterschiedlichen Regionen Niedersachsens.
Kammerbeitrag bis 2024 und Kammerbeitrag ab 2025: Vergleichs-Beispiele anhand anonymisierter Daten von Betrieben aus unterschiedlichen Regionen Niedersachsens.Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Darüber hinaus seien es allenfalls Tendenzen: Grundsätzlich sei es so, dass bessere Böden bei der Bewertung der landwirtschaftlichen Nutzung auch zu höheren Grundsteuerwerten führen würden. Kämen jedoch bei der Bewertung eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft weitere Besonderheiten wie beispielsweise ein Zuschlag wegen verstärkter Tierhaltung hinzu, seien größere Beitragshöhen zu erwarten.

Doch selbst für einen Betrieb ohne betriebliche Wohngebäude und Tierhaltung, der derzeit annähernd so viel Grundsteuer A zahlt wie bisher, werde sich etwas ändern: Die Kammerversammlung beschloss am 8. Mai auf ihrer außerordentlichen Kammerversammlung in Hannover, den Kammerbeitrag an die allgemeine Preisentwicklung anzupassen: „Während sich das Kammerbeitragsaufkommen seit 1995 nur um rund acht Prozent erhöht hatte, haben sich die Personalkosten seitdem um rund 65 Prozent gesteigert“, erklärt Dr. Hortmann-Scholten die Hintergründe der nötigen Anhebung. Die Kammerversammlung habe daher eine Anpassung des Kammerbeitragsvolumens um rund 13 Prozent beschlossen. „Der individuelle, neue Kammerbeitrag kann für 2025 aufgrund dieser beiden Faktoren – also neue Berechnungsgrundlage und neuer Hebesatz – für einen Einzelbetrieb daher niedriger oder höher ausfallen als in 2024.“

Änderung beschlossen

Damit die LWK den Kammerbeitrag überhaupt einziehen kann, hat der niedersächsische Landtag im Dezember 2024 eine Änderung des Kammergesetzes beschlossen, der Kammerbeitrag wird dabei von der Kammerversammlung festgesetzt und die Höhe des Beitrags ist in der Beitragssatzung geregelt. „Der Hebesatz für das aktuelle Jahr liegt in Niedersachsen bei 215 Prozent. Jeder Eigentümer von land- und forstwirtschaftlicher Flächen kann den neuen Kammerbeitrag relativ einfach selbst ausrechnen“, sagt Dr. Hortmann-Scholten. Dafür müsse man lediglich den Bescheid der Finanzverwaltung mit dem neuen Grundsteuermessbetrag zur Hand haben.

Kammerbeitrag bis 2024 und Kammerbeitrag ab 2025: Vergleichs-Beispiele anhand anonymisierter Daten von Betrieben aus unterschiedlichen Regionen Niedersachsens.
Kammerbeitrag bis 2024 und Kammerbeitrag ab 2025: Vergleichs-Beispiele anhand anonymisierter Daten von Betrieben aus unterschiedlichen Regionen Niedersachsens.Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Beispiel: Der Grundsteuermessbetrag eines landwirtschaftlichen Betriebs beträgt 1.091,75 €. Der Bescheid über den Grundsteuermessbetrag wurde einmalig vom Finanzamt verschickt und ist dann bei unveränderten Verhältnissen auch für die Folgejahre gültig. Bei dem von der Kammerversammlung beschlossenen Hebesatz von 215 Prozent ergebe sich in diesem Beispiel ein jährlicher Kammerbeitrag von 2.347,26 €. „Wer also seinen Grundsteuermessbetrag aus dem Grundsteuermessbetragsbescheid kennt und diesen mit 2,15 multipliziert, weiß, was beim Kammerbeitrag auf ihn oder sie zukommt“, sagt Dr. Hortmann-Scholten.

Darum erhöht die LWK ihren Kammerbeitrag

Grundlage des Kammerbeitrags ist das Gesetz über die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LwKG), das vom Niedersächsischen Landtag mit Wirkung zum 1. Januar 2025 geändert worden ist. Darin heißt es in § 26, dass die LWK zur Deckung ihres Finanzbedarfs von ihren Mitgliedern Beiträge erhebt. „Grundlage für diese Beiträge ist kurz gesagt alles, was auch für die kommunale Grundsteuer A herangezogen wird, also der Grundsteuermessbetrag-Bescheid der Finanzverwaltung“, sagt Dr. Hortmann-Scholten. Hinzu kämen noch Fischerei-Fahrzeuge der Küsten- und kleinen Hochseefischerei, die ebenfalls kammerbeitragspflichtig sind: Der derzeitige Beitragssatz für Betriebe der Küsten- und kleinen Hochseefischerei beträgt 5,28 € je Meter der Bemessungsgrundlage (Summe der amtlich registrierten Längen aller Fischereifahrzeuge des Betriebes am 1. August eines jeden Jahres).

Ob Landwirt oder Verpächter: Jeder Beitragszahler ist Pflichtmitglied in der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Ausgenommen sind Personen, bei denen ein Steuermessbetrag von weniger als sechs Euro ausgewiesen ist oder deren Summe der Schiffslänge unter zehn Metern liegt. Dr. Hortmann-Scholten stellt klar: „Auch wenn es Mitglied heißt, ist die LWK kein Verein oder Verband, aus dem man austreten kann, wenn man keine Beiträge mehr zahlen möchte. Vielmehr ist der Kammerbeitrag eine öffentliche Last, ähnlich wie eine Steuer oder die Pflichtmitgliedschaft eines Betriebes in einer beruflichen Kammer wie der Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer.“

Und was macht die LWK mit dem Geld? Die Einnahmen aus dem Kammerbeitrag würden bei der Finanzierung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen etwa 14 Prozent des Haushalts ausmachen, so Dr. Hortmann-Scholten. Mit diesem Kammerbeitrag finanziere die LWK unter anderem die Wirtschaftsberatung nach guter fachlicher Praxis, das Pflanzenbau-Versuchswesen, die Beratung für Arbeitnehmer in der grünen Branche, zudem würden damit betriebliche Leitlinien erarbeitet und über rechtliche Vorschriften informiert. Schließlich vertrete die LWK auch die beruflichen Belange ihrer Kunden in Gremien.