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  • Tier

    Bezüglich des Tiertransports müssen seit 2008 auch alle Landwirte bzw. Tierhalter, die ihre Nutztiere (Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde teilweise) über 65 km in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit transportieren, einen Befähigungsnachweis vorweisen