
Annekatrin Mensching
Fachreferentin Beauftragte Waldbestattung

Sie sind privater Waldbesitzer oder verfügen als Kommune oder Kirchengemeinde über Forstflächen, die Sie der Bevölkerung für eine naturnahe und würdevolle Form der Waldbestattung anbieten möchten. Dafür können Sie eine Laub- oder Mischwaldfläche von mindestens 5 ha für die Einrichtung eines kirchlichen oder kommunalen Friedhofes zur Verfügung stellen. Diese wird dann für den Zeitraum von 99 Jahren für die Beisetzung menschlicher Asche in abbaubaren Urnen im Wurzelraum der Bäume nach der Idee des RuheForst® genutzt.
Wir beraten und begleiten Sie in allen Phasen der Vorbereitung und des Betriebes des RuheForst-Standortes:
110 € je Beratungsstunde zzgl. MwSt. und Fahrtkosten
Mitgliedsrabatt für Kammerbeitragszahler/innen und Arbeitnehmer/innen im Agrarbereich (10 %) möglich
Die Kosten für Dienstleistungen der Landwirtschaftskammer im Rahmen des laufenden RuheForst-Betriebes werden durch die nach der jeweiligen Friedhofssatzung zu erhebenden Grab- und Begräbniskosten gemäß Dienstleistungsvertrag zwischen den Projektpartnern ausgeglichen.

Fachreferentin Beauftragte Waldbestattung