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Applikationstechnik im Sondergebiet Altes Land

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Lt. "Altes Land Pflanzenschutzverordnung" - gültig ab März 2015 - dürfen nur Pflanzenschutzgeräte eingesetzt werden, die eine Abdriftminderung von mind. 75% erreichen. Die Geräte bzw. Geräte-Düsen-Kombinationen müssen im "Verzeichnis Verlustmindernde Geräte" des JKI eingetragen sein. Jens-Peter Ralfs, Obstbauversuchsanstalt Jork am ESTEBURG - Obstbauzentrum Jork - hat die wichtigsten Bestimmungen in seinem Artikel "Applikationstechnik im Sondergebiet Altes Land" zusammengestellt, s. angeh. pdf-Datei.