Maut und GüKG Neu - Land- und Forstwirte sind befreit
Seit dem 1. Januar 2019 ist das neue Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) in Kraft getreten und darin sind nun auch die Ausnahmen für die Land- und Forstwirtschaft klar beschrieben. Dabei verweist das neue Mautgesetz auf die Ausnahmen im Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) und danach sind alle Land- und Forstwirte, wenn sie Transporte für eigene Zwecke durchführen, grundsätzlich von der Maut befreit. Dabei spielt die eingesetzte Fahrzeugbauart keine Rolle und auch die Leerfahrten sind jetzt befreit!
Kontakte

Martin Vaupel
Berater Landtechnik, Straßenverkehrsrecht, Schlepper- und Transporttechnik
0441 801-691
0178 2665 443

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Schleppertest 2020 - 250 PS-Klasse
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Neues Merkblatt zur Güterbeförderung in der Land- oder Forstwirtschaft
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Anhänger in der Landwirtschaft - Machen Sie den Sicherheitscheck
Anhänger sind auf jedem landwirtschaftlichen Betrieb zu finden. Es sind die Standardfahrzeuge wenn es um Transporte jeglicher Art geht. Tag täglich sind sie auf öffentlichen Straßen unterwegs. Was ist zu beachten, wenn mit Anh&…
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Landwirtschaftliche Fahrzeuge im Straßenverkehr
Als Landwirt oder Lohnunternehmer sind Sie täglich im Straßenverkehr unterwegs. Dabei ist eine Vielzahl von gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Haben Sie oder Ihre Mitarbeiter den richtigen Führerschein? Sind die Fahrzeuge und …
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