Landwirtschaftskammer Niedersachsen verschickt Zahlungsbescheide an Eignerinnen und Eigner land- und forstwirtschaftlich bewerteter Flächen

Für einige Adressatinnen und Adressaten ist die Absenderin vielleicht eine Überraschung: Lange Zeit war die niedersächsische Finanzverwaltung zuständig, die Pflichtabgabe einzuziehen. Von diesem Jahr an erledigt dies die LWK selbst. Hintergründe der Änderung sind die Neuordnung der Grundsteuer sowie die jüngste Novelle des Gesetzes über die Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Der von der ehrenamtlich besetzten Kammerversammlung festgelegte Kammerbeitrag gehört zu den tragenden Säulen des Haushalts der LWK und ist daher maßgeblich dafür, dass die Kammer die im Gesetz beschriebenen Aufgaben zum Wohl aller Betriebe der grünen Branche Niedersachsens erfüllen kann.
Dem amtlichen Zahlungsbescheid liegen ein Infoschreiben, in dem rechtliche Grundlagen und die mit dem Kammerbeitrag finanzierten Aufgaben erläutert werden, sowie ein Formular zur Erteilung eines Lastschriftmandats bei. Mit der Übernahme der Aufgabe von den Finanzämtern sind bisher erteilte Lastschriftmandate und Empfangsvollmachten ungültig geworden und müssen mit den übersandten Unterlagen neu erteilt werden. Der Kammerbeitrag wird jeweils zum 25. Oktober fällig.
Neben dem Infoschreiben zum neuen Kammerbeitrag sind zahlreiche weitere Fakten, Fragen und Antworten auf der Website der Kammer unter www.lwk-niedersachsen.de/kammerbeitrag zusammengefasst.
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