Agroforstsysteme bestehen aus bewusst angepflanzten Nutzgehölzen auf Acker- und Grünlandflächen, um verschiedene Bewirtschaftungsziele auf gleicher Fläche zu verbinden. Mit einer neuen Investitionsförderung des Landes Niedersachsen und der angekündigten Erhöhung der Beigehaltungsprämie für Agroforst, sind die Förderbedingungen nun günstiger denn je.

Welche Förderkategorien existieren und wie werden diese ausgelegt?
Es werden maximal 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben in folgenden Kategorien gefördert:
- Gehölze für den Kurzumtrieb: bis zu 1.566 €/ha Gehölzstreifen bei Pflanzung
Hinweis: „Kurzumtrieb“ bezieht sich auf entsprechend enge Pflanzabstände sowie auf eine vorgesehene Ernte von innerhalb 5 Jahren nach Pflanzung.
- Sträucher: bis zu 4.138 €/ha Gehölzstreifen bei Pflanzung.
- Baumarten für die Nahrungsmittel- oder Stamm-/Wertholzproduktion: bis zu 5.271 €/ha Gehölzstreifen bei Pflanzung.
Hinweis: Auch die Pflanzung von schnellwachsenden Gehölzen (bspw. Pappeln) sind hier zulässig, wenn die Absicht besteht, diese als Stammholz (mit Forsttechnik) zu ernten und wenn diese mit dazu entsprechenden Pflanzabständen gepflanzt werden. Eine Ernte innerhalb der ersten 5 Jahre nach Pflanzung ist ausgeschlossen (s.u.). Auch Kombisysteme aus schnellwachsenden Gehölzen (bspw. Pappelhybride) und langsamer wachsenden Gehölzen (bspw. Walnuss) sind möglich.
Welche Ausgaben sind förderfähig?
- Beratungs- und Planungsleistungen Dritter
Hinweis: Diese Leistungen können bereits vor Antragsstellung beginnen (alle anderen Leistungen nicht vor Antragsstellung). - Ausgaben für die Anschaffung der Gehölze und Wuchshüllen
- Ausgaben für das Vorbereiten der Fläche und das Einmessen und Vorbereiten der Fläche durch Dritte
- Ausgaben für das Pflanzen der Gehölze durch Dritte
- Ausgaben zum Schutz der Anpflanzung vor Verbiss (z. B. Baumpfähle und Befestigungsmaterial, Gitter oder Zäune, Manschetten oder Baumschutzhüllen, Wühlmausschutz)
Hinweise zur Ausgestaltung der Agroforstsysteme
Die Bandbreite der möglichen Gehölzarten und die Art und Weise der Anpflanzungsvarianten ist groß.
Ein Gehölzstreifen kann aus nur einer oder auch aus mehreren Gehölzreihen, welche parallel zueinander gepflanzt werden, bestehen. Die Streifen können geradlinig oder konturförmig verlaufen. Der Übergangsbereich zwischen den äußersten Baumreihen eines Gehölzstreifens und der landw. Kultur zählt mit zur Gehölzfläche und dessen Breite ist (im Rahmen der max. zulässigen 25m Gehölzstreifenbreite) frei wählbar (s. Abstandsauflagen & Abb. 2). Hier zählt in der Praxis für den Allgemeinen Inspektionsdienst (AID) die sichtbare Bewirtschaftungskante (relevant für ÖR3-Förderung „Beibehaltung Agroforst“, s. u.).
Die einzuhaltenden Abstandsauflagen sind deckungsgleich zu den Auflagen für die Ökoregelung (ÖR) 3 – „Beibehaltung Agroforst“. Daher kann ÖR3 als „Anschlussförderung“ betrachtet werden. ÖR3 sieht derzeit eine jährliche Förderhöhe für die reine Gehölzfläche von 200€/ha (Stand 10/2025) vor. Zum 01.01.2026 wird diese Förderhöhe auf 600€/ha Gehölzfläche angehoben. ÖR3 wird, wie gewohnt, über den Sammelantrag Agrarförderung und Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen beantragt. Die Codierung der Gehölzstreifen im Antrag erfolgt analog zur landw. Kultur, welche um die Gehölze herum wächst (jeweilige Ackerkultur oder Dauergrünland). Die Abstandsauflagen lauten wie folgt:
- max. Breite eines Gehölzstreifens (inkl. des Übergangsbereiches zw. Baumstamm und
landw. Kultur): 25m (s. Abb. 2) - keine Vorgabe über eine Mindestbreite der Gehölzstreifen
- max. Abstand von Gehölzstreifen zu Gehölzstreifen sowie zum Feldrand:
100m (auf der überwiegenden Länge) - min. Abstand von Gehölzstreifen zu Gehölzstreifen: 20m (auf der überwiegenden Länge)
Da die Gehölzfläche im Agroforstsystem bei Einhaltung der oben genannten Grundvoraussetzungen auch den Status landwirtschaftliche Nutzfläche behält, wird auch für die reine Gehölzfläche im Agroforstsystem weiterhin die Einkommensgrundstützung von ca. 150€/ha (Stand 2025) bezahlt. Ökobetriebe können weiterhin BV1 (und ggf. BV3) beantragen.
Können die Gehölzstreifen auch unmittelbar am Feldrand liegen?
Ja, wenn der Feldrand mind. 20m entfernt von einer Waldkante oder einem eingetragenen Landschaftselement liegt.
In diesem Falle müssen die Auflagen des nds. Nachbarschaftsgesetzes (§50, 51, 52) beachtet werden.
Können die Gehölzstreifen auch „hintereinander“ liegen?
Ja, wenn eine Unterbrechung von mind. 20m in einer Gehölzreihe vorliegt, können daraus zwei Gehölzstreifen gebildet werden, um als Agroforstsystem (nach GAPDZVO §4 Abs. 2) anerkannt zu werden. Ob dann auch eine Kostendeckung über die Investitionsförderung möglich ist, muss im Einzelfall geprüft werden.
Was ist weiterhin zu beachten?
- Lediglich die landw. Fläche muss sich in Niedersachsen befinden, der Betriebssitz muss nicht in Niedersachsen liegen.
- Die Antragsstellung (und Bewilligung) muss erfolgen, bevor die Bestellung von Pflanzgut und eine Beauftragung eines Pflanzdienstleisters erfolgt!
- Pro Zuwendungsempfänger und Antrag beträgt die Mindestförderhöhe 2500 Euro.
Hinweis: Hierzu können mehrere AFS auf verschiedenen Schlägen in einem Antrag zusammen-gefasst werden. (Ein Antrag kann mehrere Schläge umfassen). - Die Antragsstellung ist bis spätestens 31.12.2027 möglich.
- Das Agroforstsystem muss innerhalb eines Bewilligungszeitraums von bis zu zwei Jahren angelegt werden.
- Innerhalb von fünf Jahren nach Pflanzung müssen die geförderten Gehölze gemäß dem Zuwendungszweck verwendet werden, unabhängig davon, ob ein Eigentums- oder Besitzerwechsel der Fläche erfolgt.
Wo ist der Antrag abrufbar und wo erfolgt die Antragsstellung?
Die Unterlagen sind unter Webcode: 01041710 auf der Website der LWK Niedersachsen
(Förderung der Einrichtung von Agroforstsystemen (AFS) : Landwirtschaftskammer Niedersachsen) abrufbar.
Der Antrag nebst Anlagen kann fortlaufend postalisch bei der zentralen Bewilligungsstelle Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Geschäftsbereich Förderung, Sachgebiet 2.1.2 - AFS, Wunstorfer Landstr. 9, 30453 Hannover eingereicht werden.
Hinweis: Dies gilt auch, wenn die geplante Pflanzung nicht im gleichen Jahr wie die Antragsstellung erfolgt.
Ab wann ist die Antragsstellung möglich?
Ab sofort, auch wenn die Pflanzung erst im Jahr 2026 oder 2027 erfolgen soll.















