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Hinweise zur niedersächsischen Investitionsförderung für Agroforstsysteme

Webcode: 01044837
Stand: 01.09.2026

Bei der niedersächsischen Agroforstinvestitionsförderung handelt es sich um eine Kostendeckung für die Pflanzung von Agroforstsystemen (AFS) auf Acker- oder Grünalandschlägen. Förderfähige AFS bestehen aus streifenförmigen (Nutz)-Gehölzstreifen. Es müssen (u.a. nach GAPDZVO §4 Abs. 2) mind. zwei Gehölzstreifen je Schlag gepflanzt werden, welche mind. 2 % und max. 40 % der Grundfläche einnehmen (Abb. 1). Die Gehölzstreifen im AFS behalten den Acker- oder Grünlandstatus. Nachpflanzungen in bereits bestehenden AFS sind nicht Inhalt dieser Fördermaßnahme.

Welche Förderkategorien existieren und wie werden diese ausgelegt?  

Es werden maximal 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, in folgenden Kategorien gefördert:

  1. Gehölze für den Kurzumtrieb: bis zu 1.566 €/ha Gehölzstreifen bei Pflanzung
    Hinweis: „Kurzumtrieb“ bezieht sich auf entsprechend enge Pflanzabstände sowie auf eine vorgesehene Ernte von innerhalb 5 Jahren nach Pflanzung.
     
  2. Sträucher: bis zu 4.138 €/ha Gehölzstreifen bei Pflanzung.
     
  3. Baumarten für die Nahrungsmittel- oder Stamm-/Wertholzproduktion: bis zu 5.271 €/ha Gehölzstreifen bei Pflanzung.
    Hinweis: Auch die Pflanzung von schnellwachsenden Gehölzen (bspw. Pappeln) sind hier zulässig, wenn diese als Stammholz (mit Forsttechnik) geerntet und mit dazu entsprechenden Pflanz-abständen gepflanzt werden. Eine Ernte innerhalb der ersten 5 Jahre nach Pflanzung ist ausgeschlossen (s.u.). Auch Kombisysteme aus schnellwachsenden Gehölzen (bspw. Pappelhybride) und langsamer wachsenden Gehölzen (bspw. Walnuss) sind möglich.

Welche Ausgaben sind förderfähig?   

  • Beratungs- und Planungsleistungen Dritter
    Hinweis: Diese Leistungen können bereits vor Antragsstellung beginnen (alle anderen Leistungen nicht vor Antragsstellung).
  • Ausgaben für die Anschaffung der Gehölze und Wuchshüllen
  • Ausgaben für das Einmessen und Vorbereiten der Fläche durch Dritte
  • Ausgaben für das Pflanzen der Gehölze durch Dritte
  • Ausgaben zum Schutz der Anpflanzung vor Verbiss (z. B. Baumpfähle und Befestigungsmaterial, Gitter oder Zäune, Manschetten oder Baumschutzhüllen, Wühlmausschutz)

Hinweise zur Ausgestaltung der Agroforstsysteme

Die Bandbreite der möglichen Gehölzarten und die Art und Weise der Anpflanzungsvarianten ist groß.
Ein Gehölzstreifen kann aus nur einer oder auch aus mehreren Gehölzreihen, welche parallel zueinander gepflanzt werden, bestehen. Die Streifen können geradlinig oder konturförmig verlaufen. Der Übergangsbereich zwischen den äußersten Baumreihen eines Gehölzstreifens und der landw. Kultur zählt mit zur Gehölzfläche (Saumbereich) und dessen Breite ist (im Rahmen der max. zulässigen
25m Gehölzstreifenbreite) frei wählbar (s. Abstandsauflagen & Abb. 2). Hier zählt in der Praxis für den Allgemeinen Inspektionsdienst (AID) die sichtbare Bewirtschaftungskante (relevant für ÖR3-Förderung „Beibehaltung Agroforst“, s. u.).

Abbildung der ÖR3-Auflagen (Stand 2025)
Abbildung der ÖR3-Auflagen (Stand 2025)Vinzenz Spengler
Die einzuhaltenden Abstandsauflagen zur Nutzung der Investitionsförderung sind deckungsgleich zu den Auflagen für die  Ökoregelung (ÖR) 3 – „Beibehaltung Agroforst“. Daher kann ÖR3 als „Anschluss-förderung“ betrachtet werden. ÖR3 sieht derzeit eine jährliche Förderhöhe für die reine Gehölzfläche von 600€/ha und wird, wie gewohnt, über den Sammelantrag Agrarförderung und Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, beantragt. Die Codierung der Gehölzstreifen im Antrag erfolgt analog zur landw. Kultur, welche um die Gehölze herum wächst (jeweilige Ackerkultur oder Dauergrünland).
Die Abstandsauflagen lauten wie folgt:

  • max. Breite eines Gehölzstreifens: 25m (inkl. des Saumbereiches zw. Baumstamm und landw. Kultur; s. Abb. 2)
  • keine Vorgabe über eine Mindestbreite der Gehölzstreifen
  • max. Abstand von Gehölzstreifen zu Gehölzstreifen sowie zum Feldrand: 100m
    (auf der überwiegenden Länge)
  • min. Abstand von Gehölzstreifen zu Gehölzstreifen: 20m (auf der überwiegenden Länge)

 

Gehölzstreifen neben einem gepflügten Feld unter blauem Himmel, mit einem Pfeil und Text, der den Übergangsbereich beschreibt.
Gehölzfläche eines Agroforststreifens kann auch einen Saumbereich um die Bäume herum mit einschließen. Dieser darf nicht beackert werden.Vinzenz Spengler
Da die Gehölzfläche im Agroforstsystem bei Einhaltung der oben genannten Grundvoraussetzungen auch den Status landwirtschaftliche Nutzfläche behält, wird auch für die reine Gehölzfläche im Agroforstsystem weiterhin die Einkommensgrundstützung von ca. 150€/ha (Stand 2025) bezahlt. Ökobetriebe können weiterhin BV1 (und ggf. BV3) beantragen. Weitere Förderkombinationen mit AUKM´s sind möglich.

Können die Gehölzstreifen auch unmittelbar am Feldrand liegen?

Ja, wenn der Feldrand mind. 20m entfernt von einer Waldkante oder einem eingetragenen Landschaftselement liegt.

Die Auflagen des nds. Nachbarschaftsgesetzes (§50, 51, 52) müssen beachtet werden.

Können die Gehölzstreifen auch „hintereinander“ liegen?

Ja, wenn eine Unterbrechung von mind. 20m in einer Gehölzreihe vorliegt, können daraus zwei Gehölzstreifen gebildet werden, um als Agroforstsystem (nach GAPDZVO §4 Abs. 2) anerkannt zu werden. Ob dann auch eine Kostendeckung über die Investitionsförderung möglich ist, wird im Einzelfall geprüft.

Müssen mehrere Vergleichsangebote eingeholt werden?

In den meisten Fällen nicht. Denn beträgt der Gesamtzuwendungsbetrag weniger als 100.000€ und der Auftragswert der einzelnen Zuwendungsbereiche (1 bis 5)

  1. Ausgaben für Beratungs- und Planungsleistungen Dritter
  2. Ausgaben für Agroforstgehölze
  3. Ausgaben für das Vorbereiten der Flächen durch Dritte
  4. Ausgaben für das Pflanzen der Gehölze durch Dritte
  5. Ausgaben zum Schutz der Anpflanzung vor Verbiss

    jeweils unter 25.000€, können die Aufträge als Direktaufträge vergeben werden.
    Liegen die Zuwendungshöhen darüber, müssen drei Vergleichsangebote eingeholt werden.

Was ist weiterhin zu beachten?

  • Lediglich die landw. Fläche muss sich in Niedersachsen befinden, nicht hingegen der Betriebssitz
  • Auch bspw. Gehölze für Geflügelausläufe sind über das Förderprogramm förderfähig
  • Je Antrag beträgt die Mindestförderhöhe 2500 Euro
    Hinweis: Ein Antrag kann mehrere Schläge/AFS umfassen.
  • Die Antragsstellung ist bis spätestens 30.09.2027 möglich.
  • Das Agroforstsystem muss nach erfolgreicher Bewilligung innerhalb von bis zu zwei Jahren angelegt werden.
    Hinweis: Das Jahr der Antragstellung und Pflanzung kann sich unterscheiden.
  • Innerhalb von fünf Jahren nach Pflanzung müssen die geförderten Gehölze gemäß dem Zuwendungszweck verwendet werden, unabhängig davon, ob ein Eigentums- oder Besitzerwechsel der Fläche erfolgt.

Wo ist der Antrag abrufbar und wo erfolgt die Antragsstellung?

Die Unterlagen sind unter Webcode: 01041710 auf der Website der LWK Niedersachsen
oder unter folgendem Link abrufbar: Förderung der Einrichtung von Agroforstsystemen (AFS): Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Der Antrag samt Vorhabensbeschreibung und weiteren Anlagen kann fortlaufend postalisch bei der zentralen Bewilligungsstelle unter folgender Adresse eingereicht werden:

Landwirtschaftskammer Niedersachsen,
Geschäftsbereich Förderung, Sachgebiet 2.1.2 - AFS,
Wunstorfer Landstr. 9,
30453 Hannover

Agroforst Fläche
Agroforst FlächeVinzenz Spengler