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Dr. Bernd von Garmissen als Direktor wiedergewählt

Webcode: 01045585
Stand: 06.07.2026

Vorstand der Landwirtschaftskammer Niedersachsen votiert einstimmig für weitere Amtszeit des 60-jährigen Juristen und Agrarexperten

Dr. Bernd von Garmissen (M.) bleibt bis Ende 2033 Direktor der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Während einer Vorstandssitzung übergaben Kammerpräsident Gerhard Schwetje (r.) und Personalchef Marco Böhm am Montag (06.07.2026) die Ernennungsurkunde.
Dr. Bernd von Garmissen (M.) bleibt bis Ende 2033 Direktor der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Während einer Vorstandssitzung übergaben Kammerpräsident Gerhard Schwetje (r.) und Personalchef Marco Böhm am Montag (06.07.2026) die Ernennungsurkunde.Wolfgang Ehrecke
Oldenburg/Hannover – Der Vorstand der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) hat Dr. Bernd von Garmissen einstimmig für eine weitere Amtszeit als Direktor der Landwirtschaftskammer wiedergewählt. Damit wird der 60-Jährige bis Ende 2033 als Vorgesetzter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der LWK amtieren. Während einer Sitzung des Vorstands am Montag (06.07.2026) in Hannover überreichte Kammerpräsident Gerhard Schwetje dem Wiedergewählten die Ernennungsurkunde.

Kontinuität an der Kammer-Spitze

Dr. von Garmissen hatte das Amt des Kammerdirektors Anfang 2022 übernommen. Obwohl seine erste Amtszeit erst Ende 2027 endet, hat der Vorstand bereits jetzt die Weichen für Kontinuität an der Spitze der Landwirtschaftskammer gestellt. „Herr Dr. von Garmissen hat in den zurückliegenden Jahren bewiesen, dass er hervorragend geeignet ist, die Zukunftsfragen unserer großen Organisation zu bearbeiten“, sagte Kammerpräsident Schwetje. „Die Verbesserung der inneren Struktur der Landwirtschaftskammer ist dabei genauso wichtig wie die Optimierung des praxisnahen Beratungsangebots an unsere Kundinnen und Kunden sowie die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit. Diese Themen möchte der Berufsstand sehr gerne eine weitere Wahlperiode lang mit Herrn Dr. von Garmissen weiterentwickeln.“

Starkes Zeichen des gegenseitigen Vertrauens

Dr. von Garmissen wertete die frühzeitige Wiederwahl als starkes Zeichen des gegenseitigen Vertrauens und der engen Zusammenarbeit zwischen Haupt- und Ehrenamt in der Kammer: „Ich freue mich sehr über die Entscheidung des Vorstandes. Ich verstehe sie als Anerkennung der gemeinsamen Arbeit der vergangenen Jahre und zugleich als Auftrag, den eingeschlagenen Weg gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den gewählten Vertreterinnen und Vertretern des Berufsstandes weiterzugehen.“ 

Die Landwirtschaftskammer stehe – wie die Betriebe der grünen Branche – vor großen Herausforderungen, fügte der Kammerdirektor hinzu. Klimawandel, unsichere Marktbedingungen und vielfältige politische Vorgaben stellten der LWK neue Aufgaben, um die niedersächsischen Praxisbetriebe bestmöglich bei ihrer Weiterentwicklung zu begleiten. „Umso wichtiger sind Kontinuität, gegenseitiges Vertrauen und eine enge Zusammenarbeit zwischen Ehrenamt und Hauptamt.“

Zur Person

Ein Mann mit Brille und Bart steht lächelnd vor einem Gebäude mit der Aufschrift "Landwirtschaftskammer".
Dr. Bernd von Garmissen ist seit 2022 Direktor der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.Henning Stauch
Der 1966 in Wittmund (Ostfriesland) geborene von Garmissen ist ausgebildeter Landwirt. Seine Familie bewirtschaftet seit vielen Generationen einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb in Dassel (Kreis Northeim). Der promovierte Jurist ist verheiratet und war vor seinem Wechsel zur Landwirtschaftskammer als Fachanwalt für Agrarrecht sowie als Geschäftsführer eines landwirtschaftlichen Verbandes tätig.

Nach dem Kammergesetz wählt der Vorstand die Direktorin oder den Direktor der Landwirtschaftskammer jeweils für eine Amtszeit von sechs Jahren. Der Direktor führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung und erledigt die Auftragsangelegenheiten der Landwirtschaftskammer für das Land Niedersachsen. Er vertritt in Geschäften der laufenden Verwaltung und in Auftragsangelegenheiten die Landwirtschaftskammer gerichtlich und außergerichtlich. Bei der Erledigung der Geschäfte der laufenden Verwaltung unterliegt er den Weisungen des Präsidenten.


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