Nach Hinweis von Privatperson stellt Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer sieben der Schädlinge in Goldenstedt fest

Nach einem Hinweis von einer Privatperson stellten Fachleute des Pflanzenschutzdienstes bei einer Vor-Ort-Kontrolle auf einem Grundstück in der Gemeinde Goldenstedt (Kreis Vechta) zunächst vier Japankäfer fest. Eine Weinpflanze an dem Standort zeigte für den Japankäfer typische Fraßsymptome (Skelettierfraß). Gemäß den Vorgaben aus dem Notfallplan wurden noch am selben Tag insgesamt acht Lockstofffallen in der Umgebung des Fundes aufgestellt. In einer Lockstofffalle, die am Fundort der ersten Japankäfer aufgestellt worden war, sind in den zurückliegenden Tagen noch drei weitere Japankäfer gefunden worden.
Die derzeitigen Erkenntnisse des Pflanzenschutzdienstes deuten darauf hin, dass eine etablierte Population des Japankäfers entdeckt und der Japankäfer bereits vor dem Jahr 2026 eingeschleppt worden ist.
Einrichtung einer Befalls- und Pufferzone und Maßnahmen gegen den Japankäfer
Da sich voraussichtlich bereits eine Population des Japankäfers in Goldenstedt etabliert hat, muss gemäß den Vorgaben einer bestehenden EU-Verordnung für den Japankäfer (Durchführungsverordnung (EU) 2023/1584) ein „abgegrenztes Gebiet“ eingerichtet werden. Das abgegrenzte Gebiet besteht aus einer Befallszone (ein Kilometer Radius um den Fundort) und einer fünf Kilometer breiten Pufferzone, die die Befallszone umgibt.
Innerhalb dieses ausgewiesenen Gebiets gilt es Maßnahmen umzusetzen, mit denen der Japankäfer bekämpft und seine weitere Verschleppung verhindert werden soll. Das abgegrenzte Gebiet sowie die für dieses Gebiet notwendigen Maßnahmen werden in Form einer Allgemeinverfügung veröffentlicht.
Fahrzeug-Reinigung und Verbringungsverbot
Zu den Maßnahmen, die im abgegrenzten Gebiet ganzjährig und damit auch außerhalb der Flugzeit des Japankäfers (1. Juni bis 30. September) gelten werden, zählen unter anderem
- die Reinigung von Fahrzeugen und Geräten, die in der Befallszone zur Bodenbearbeitung oder für Arbeiten mit Erde verwendet wurden, vor Verlassen der Befallszone;
- ein Verbringungsverbot für Oberboden (bis zu einer Tiefe von 30 Zentimeter) aus der Befallszone bzw. aus der Pufferzone heraus;
- Beschränkungen beziehungsweise besondere Anforderungen für die Verbringung von Pflanzen mit Erde und/oder Kultursubstrat aus dem abgegrenzten Gebiet heraus.
Dass es notwendig ist, die genannten Maßnahmen ganzjährig umzusetzen, liegt in der Biologie des Schädlings begründet: Die Eier des Japankäfers werden im Boden oder im Kultursubstrat abgelegt, anschließend entwickeln sich die Larven des Japankäfers im Boden beziehungsweise im Kultursubstrat. Gebe es keine Transportbeschränkungen, könnten Eier, Larven und Puppen des Japankäfers mit unbehandeltem Boden oder Substrat in nicht betroffene Gebiete verschleppt werden.
Zusätzlich ergreift der Pflanzenschutzdienst für das abgegrenzte Gebiet weitere Maßnahmen für die Flugzeit des Japankäfers (01. Juni bis 30. September): Dazu zählen zum Beispiel die Aufstellung weiterer Fallen zum Massenfang und ein Verbringungsverbot für frisches Pflanzenmaterial aus der Befallszone beziehungsweise aus der Pufferzone heraus.
Abgrenzungserhebung zur Feststellung des tatsächlichen Ausmaßes des Befalls
Neben den Maßnahmen, die den Japankäfer bekämpfen und seine Weiterverbreitung verhindern sollen, nimmt der Pflanzenschutzdienst in der nächsten Flugzeit des Japankäfers eine sogenannte Abgrenzungserhebung vor. In Zuge dieser Erhebung soll die Verbreitung des Japankäfers beziehungsweise das Ausmaß des Befalls ermittelt werden. Dies war im aktuellen Fall aufgrund des späten Fundes des Japankäfers zum Ende seiner Flugzeit in diesem Jahr nicht möglich.
Meldepflicht beachten
Der Japankäfer ist meldepflichtig. Trotz seiner geringen Größe von etwa acht bis elf Millimeter ist er wegen seiner prägnanten weißen Haarbüschel am Hinterleib recht gut zu erkennen (siehe beigefügtes Foto).
Bei einem Verdacht auf Japankäfer sollten sich mutmaßliche Finder/-innen umgehend an die Fachleute des Sachgebiets 7.1.2 (Pflanzengesundheit, Information) des Pflanzenschutzamtes der LWK wenden:
- Fotografieren Sie verdächtige Käfer und versuchen Sie diese, wann immer möglich, in einem Glas einzufangen.
- Melden Sie Verdachtsfälle in der Nähe von Goldenstedt bitte per Mail an folgende E-Mail-Adresse: japankaefer@lwk-niedersachsen.de und lassen Sie uns das Bildmaterial zukommen.
- Alle weiteren Verdachtsfälle sollten weiterhin per Mail an folgende Mail-Adresse gesendet werden: pflanzengesundheit@lwk-niedersachsen.de.
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