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Ausbildung zum Werker / Werkerin in der Landwirtschaft

Webcode: 01045821
Stand: 07.10.2026

Werker oder  Werkerin in der Landwirtschaft: Ein Beruf mit vielen Aufgaben
Die Landwirtschaft ist ein vielseitiges Berufsfeld. Auf einem landwirtschaftlichen Betrieb geht es nicht nur um Tiere, Pflanzen und Maschinen. Auch Planung, Dokumentation, Umweltschutz und wirtschaftliche Entscheidungen spielen eine wichtige Rolle. Die Ausbildung zum Werker oder zur Werkerin in der Landwirtschaft richtet sich an junge Menschen mit Unterstützungsbedarf. 

Ist der Beruf Werker/in in der Landwirtschaft das Richtige für mich?

Die Ausbildung zum Werker oder zur Werkerin in der Landwirtschaft richtet sich an junge Menschen mit Unterstützungsbedarf.

  • Voraussetzung für die Ausbildung ist, dass festgestellt wurde, dass die Ausbildung zum Landwirt oder zur Landwirtin aufgrund einer Behinderung oder einer Lernbeeinträchtigung derzeit nicht der passende Ausbildungsweg ist. Dazu erfolgt vor dem Eintritt in das Berufsleben eine Eignungsuntersuchung durch die regional zuständige Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit, die eine Bescheinigung ausstellt.
  • Die Ausbildung eignet sich besonders für Menschen, die gerne praktisch arbeiten und Aufgaben am besten durch Ausprobieren, Üben und Mitmachen lernen. Wenn Sie Freude daran haben, mit Tieren, Pflanzen, Maschinen und moderner Technik umzugehen, bietet Ihnen die Ausbildung einen guten Einstieg in das Berufsfeld Landwirtschaft.
  • Wichtig ist zudem eine gute Beobachtungsgabe, damit die Gesundheit und das Wohlbefinden der Tiere und Pflanzen überwacht werden können.
  • Die Auszubildenden in der Landwirtschaft sollten die gesundheitlichen Voraussetzungen mitbringen, die für die Ausbildung nötig sind. Durch die vermehrte Technisierung spielt Körperkraft heute keine so entscheidende Rolle, allerdings ist ein gewisses Maß an Ausdauer und körperlicher Leistungsfähigkeit für die Berufsausübung erforderlich. Als nachteilig können u.a. vorhandene Schädigungen der Wirbelsäule, starke Sehschwächen und in zunehmendem Maße Allergien angesehen werden.
  • Die Tätigkeit erfordert zudem einen sicheren und verantwortungsbewussten Umgang mit moderner Landtechnik, Maschinen und großen Nutztieren.
  • Der Erwerb eines Schlepperführerschein (Klasse L bzw. T) ist keine Voraussetzung für die Ausbildung, für den Einsatz in der Praxis aber von Vorteil. Ohne entsprechende Fahrerlaubnis können eine Reihe von Tätigkeiten im landwirtschaftlichen Betrieb gar nicht oder nur teilweise durchgeführt werden.

Die Werkerausbildung ermöglicht einen anerkannten Berufsabschluss und vermittelt die Fähigkeiten, die für die Mitarbeit in einem landwirtschaftlichen Betrieb benötigt werden. 

Die konkreten Ausbildungsmöglichkeiten können je nach Region unterschiedlich sein. Dies betrifft insbesondere die zuständige Berufsschule, mögliche Ausbildungsbetriebe sowie begleitende Unterstützungsangebote. Auskunft über die Angebote vor Ort erhalten Sie bei der Ausbildungsberatung Ihrer zuständigen Bezirksstelle der Landwirtschaftskammer.


Unterschiedliche Ausbildungswege - ein Überblick 

Die Ausbildung von Menschen mit Beeinträchtigungen erfordert eine besondere Befähigung von Ausbilderinnen und Ausbildern. Zusätzlich zu persönlicher und berufsspezifischer fachlicher Eignung und mehrjähriger Erfahrung mit Auszubildenden wird eine behindertenspezifische Qualifizierung, die sogenannte rehabilitationsspezifische Zusatzqualifikation (ReZA) benötigt, um die speziellen Bedürfnisse behinderter Menschen zu gewährleisten. Diese ReZA müssen Ausbilder und Ausbilderinnen vor Beginn des Ausbildungsverhältnisses für die Anerkennung nachweisen. Kurse werden von verschiedenen Anbietern angeboten und man erhält eine Bescheinigung. Der Umfang der Maßnahme ist in der Tabelle je nach Ausbildungsmodell dargestellt. 

In Niedersachsen findet die Ausbildung zum Werker/zur Werkerin in der Landwirtschaft je nach regionalen Voraussetzungen und individuellen Bedürfnissen der Auszubildenden in drei Modellen statt: 
 

  Integratives Modell Kooperatives Modell Betriebliches Modell
Wer sind die Vertragspartner? Auszubildender und Bildungsträger oder Bildungswerk Auszubildender und Bildungsträger

Auszubildender und Ausbildungsbetrieb.
Der Ausbildungsbetrieb benötigt weitere sozialpädagogische Unterstützung z.B. durch die Berufsschule oder externe Betreuungskräfte.

Wo findet die praktische Ausbildung statt? Im Bildungswerk und bei einem Praktikum auf einem Ausbildungsbetrieb: mindestens 4 Monate pro Ausbildungsjahr Die praktische Ausbildung findet auf landwirtschaftlichen Ausbildungsbetrieben als Kooperationspartner statt. 
Die Betriebe müssen für die Ausbildung zum Beruf Werker/Werkerin in der Landwirtschaft anerkannt sein. Es wird ein Kooperationsvertrag geschlossen.

Auf dem Ausbildungsbetrieb
Der Betrieb bezahlt eine Ausbildungsvergütung. Diese wird von der Agentur für Arbeit finanziell unterstützt.

Welche Voraussetzungen müssen die Ausbilder erfüllen? Bildungsträger/-werk muss über seine Mitarbeitenden „große“ ReZA nachweisen (320 h).
Für landwirtschaftliche Ausbilder auf den Praktikumsbetrieben ist eine ReZA (80 h) empfohlen, aber nicht zwingend erforderlich
Die Ausbildungs-maßnahme muss bei der LWK für jeden neuen Azubi-Jahrgang genehmigt werden.
Sozialpädagogische Betreuungskräfte des Bildungsträgers müssen die „große“ ReZA nachweisen (320 h).
Anforderung an landwirtschaftliche Ausbilder:
1. Anerkennung als Ausbilder für den Beruf Landwirt/in und mehrjährige Erfahrung in der Ausbildung.
2. mind. 80 h Nachweis über ReZA
Die Ausbildungs-maßnahme muss bei der LWK für jeden neuen Azubi-Jahrgang genehmigt werden.
 

Anforderung an Ausbilder:
1. Anerkennung als Ausbilder für den Beruf Landwirt/in und mehrjährige Erfahrung in der Ausbildung.  
2. mind. 80 h Nachweis über ReZA notwendig. 

Der Ausbildungsbetrieb benötigt weitere sozialpädagogische Unterstützung z.B. durch die Berufsschule oder externe Betreuungskräfte.

Wie viele Auszubildende werden maximal beschäftigt? Je nach Art und Schwere der Behinderung maximal 8 Auszubildende pro Ausbilder des Bildungsträgers Je nach Art und Schwere der Behinderung maximal 8 Auszubildende pro Betreuungskraft des Bildungsträgers; maximal 2 Auszubildende pro Ausbilder auf dem landwirtschaftlichen Kooperationsbetrieb 

Je nach Art und Schwere der Behinderung maximal 2 Auszubildende pro Ausbilder

 

Ausführliche Informationen zur Ausbildung als Werker/in in der Landwirtschaft finden Sie in diesem Dokument. 
Zu den Ausbildungsinhalten und den Prüfungen finden Sie ebenfalls Informationen auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer Niedersachsen oder im Downloadcenter.