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Neue Ausbildungsverordnung für Landwirtinnen und Landwirte ab 2027

Webcode: 01045882
Stand: 22.10.2026

Ausbildung wird an veränderte Anforderungen angepasst – stärkerer Fokus auf Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Tierwohl

Ausbildung in der Landwirtschaft 2025
Die Ausbildungsverordnung für Landwirtinnen und Landwirte wurde angepasst. Künftig liegt ein größerer Schwerpunkt auf Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Vermarktung.Andreas Teichler
Oldenburg – Mit der neuen Verordnung über die Berufsausbildung zum Landwirt und zur Landwirtin modernisiert das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) die landwirtschaftliche Ausbildung und reagiert so auf die veränderten Anforderungen in der Landwirtschaft.

Die neue Ausbildungsordnung tritt am 1. August 2027 in Kraft und ersetzt die bisherige Regelung aus dem Jahr 1995. Die Ausbildungsberater/-innen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) bereiten sich nun intensiv auf die Umsetzung der neuen Ausbildungsverordnung vor. Ausbilder/-innen werden im Rahmen der Ausbildertagungen über Änderungen und praktische Umsetzungen informiert. Konkrete Änderungen für Ausbildungsbetriebe werden ebenfalls erarbeitet und bekanntgegeben.

Die Ausbildung bleibt weiterhin dreijährig, legt jedoch einen stärkeren Fokus auf Nachhaltigkeit, Digitalisierung, Tierwohl, Bodenschutz und Vermarktungskompetenzen. Zukünftige Landwirte sollen nicht nur

  • fachliche Kenntnisse im Pflanzenbau und in der Nutztierhaltung erwerben,
  • betriebliche Abläufe analysieren
  • und marktwirtschaftliche Entscheidungen treffen können,

sondern auch

  • digitale Technologien nutzen,
  • ein professionelles berufliches Selbst- und Rollenverständnis entwickeln
  • sowie Maßnahmen beruflichen Handelns im Zusammenwirken ökonomischer, ökologischer und sozialer Ziele beurteilen.

Die Abschlussprüfung wird künftig aus fünf Prüfungsbereichen bestehen, darunter praktische und theoretische Aufgaben in Pflanzenbau und Nutztierhaltung sowie Prüfungen zu Kommunikation, Wirtschafts- und Sozialkunde.

Mit der Reform soll die landwirtschaftliche Berufsausbildung den Herausforderungen einer zunehmend nachhaltigen, technologisierten und marktorientierten Landwirtschaft besser gerecht werden.

Für Auszubildende, die nächstes Jahr ihre Zwischen- und Abschlussprüfung ablegen werden, besteht kein Handlungsbedarf. Auszubildende im zweiten oder dritten Lehrjahr schließen Prüfung und Ausbildung nach den bisherigen Regelungen ab. Relevant wird die neue Verordnung für alle, die ab dem 1. August 2027 in die Ausbildung zum Landwirt bzw. zur Landwirtin starten. Zudem gibt es eine Übergangsregelung für diejenigen, die zu dem Zeitpunkt noch keine Zwischenprüfung abgelegt haben.


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