Landwirtschaftskammer Niedersachsen empfiehlt Einrichtung eines SEPA-Lastschriftmandats

- der Grundsteuermessbetrag
- die grundbuchlichen Eigentumsverhältnisse zum Stichtag 01.01. des jeweiligen Jahres
- der Hebesatz.
Solange sich nichts ändert, erhalten die Zahlungspflichtigen weder einen neuen Bescheid noch eine jährliche Zahlungsaufforderung vor Fälligkeit.
Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) erinnert daher alle Zahlungspflichtigen, die ihren Beitrag bislang noch nicht entrichtet haben, daran, die Überweisung zeitnah nachzuholen. Um ihrer Zahlungspflicht jedes Jahr rechtzeitig nachzukommen, können Beitragspflichtige ein SEPA-Lastschriftmandat einrichten.
Die Zahlungspflicht betrifft Eigentümerinnen und Eigentümer land- und forstwirtschaftlicher Nutzflächen, die der Beitragspflicht unterliegen. Dabei ist unerheblich, ob die Flächen selbst bewirtschaftet oder an Dritte verpachtet werden. Auch Eigentümerinnen und Eigentümer, die keinen eigenen landwirtschaftlichen Betrieb führen, sind grundsätzlich beitragspflichtig.
Beitragspflicht besteht unabhängig von einer eigenen Bewirtschaftung.
Der Kammerbeitrag ist eine der tragenden wirtschaftlichen Säulen der LWK. Mit den Erlösen finanziert die Kammer unter anderem
- die Wirtschaftsberatung nach guter fachlicher Praxis zur nachhaltigen Verbesserung der ökonomischen Situation der Betriebe,
- das Pflanzenbauversuchswesen, welches maßgeblich für passende Anbauempfehlungen ist,
- die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Betriebsinhaberinnen und -inhaber und ihrer Nachwuchskräfte sowie
- die Beratung der Arbeitnehmer/-innen in der grünen Branche.
Bis 2024 war die Finanzverwaltung für Berechnung und Einzug des Kammerbeitrags zuständig. Mit der seit 01.01.2025 rechtskräftigen Novelle des Gesetzes über die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LwKG) ist diese Aufgabe der LWK übertragen worden.
Weitere Informationen zur Erhebung, Berechnung und Zahlung des Kammerbeitrags sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Zahlungspflichtige auf der Website der LWK unter www.lwk-niedersachsen.de/kammerbeitrag. Die LWK stellt dort ein benutzerfreundliches Kontaktformular für schnelle Rückmeldungen zur Verfügung. Alternativ ist das Kammerbeitrags-Team unter 0441 801-117 erreichbar.
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