Schulung SKR
Nach dem Tierschutzgesetz muss jeder, der ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat sowie gewerbsmäßig Wildtiere halten oder züchten möchte, über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
Vom Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wurde die Teilnahme an diesem Lehrgang als ausreichend nach den o. g. rechtlicher Bestimmung anerkannt. Doch auch ohne rechtlichen Zwang ist es sicherlich sinnvoll, wenn die notwendigen Grundkenntnisse über die Bedürfnisse der zu betreuenden Tiere bekannt sind.
Der Lehrgang richtet sich in erster Linie an Neueinsteiger, bietet aber sicherlich auch dem erfahrenen Halter neue Informationen. Schwerpunktmäßig werden die Themen Haltung, Fütterung, Gehegeaufbau, Krankheitsvorbeuge sowie Grünland- und Betriebswirtschaft behandelt. Der Lehrgang schließt mit einer Lernzielkontrolle für den Sachkundenachweis ab.
In der Teilnahmegebühr ist ein Exemplar der Leitlinien ordnungsgemäße Tierhaltung enthalten.
Programm

Dr. Wiebke Meyer
Leiterin Sachgebiet Einkommenskombinationen
- Anforderungen der Unteren Naturschutzbehörde
- Anforderungen des Veterinäramtes

Dirk Wahl
Fachreferent Weiterbildung
Matthias Brandner, LWK Niedersachsen

Matthias Brandner
Fachreferent Arbeitnehmerberatung
Test des Feldes "Erläuterung Programmpunkt"
Dr. Matthias Heyder, LWK Niedersachsen

- Jeder Referent hat ein eigenes Thema
- 2. Punkt
- 3. Punkt

Matthias Brandner
Fachreferent Arbeitnehmerberatung
Dr. Matthias Heyder, LWK Niedersachsen

Dirk Wahl, LWK Niedersachsen

Dirk Wahl
Fachreferent Weiterbildung
Helmut Wahl, LWK Niedersachsen

Helmut Wahl
Berater Energietechnik, Erneuerbare Energien
Kosten
Die Förderung für diesen Kurs wurde bewilligt. Die Gesamtgebühr beträgt 135,00€. Bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen reduziert sich der Betrag um 55,00€. Der Eigenanteil beträgt dann 80,00€.
Sie melden sich zunächst unter Anerkennung der ungeförderten Gesamtgebühr an und erhalten bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen eine Rechnung nur über den Eigenanteil.
Die Fördervoraussetzungen sind:
- Tätigkeit in der Land-, Forstwirtschaft, im Gartenbau oder Lohnunternehmen, oder eine solche Tätigkeit wird angestrebt
- Erster Wohnsitz, der Betriebssitz oder Arbeitsplatz in Niedersachsen
- Das Unternehmen/der Betrieb muss unter 250 Beschäftigte haben
- Teilnahme an mind. 75 % der Bildungsmaßnahme (sofern kein ärztl. Attest vorgelegt werden kann)
inkl. Frühstück
inkl. Frühstück
Veranstaltungsort
26629 Großefehn
Im Unterende Nord
26629 Großefehn
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Ansprechpartner/in

Dirk Wahl
Fachreferent Weiterbildung
Unsere Partner und Sponsoren

Die Förderung unterstützt gezielte Bildungsmaßnahmen für Berufstätige in land- oder forstwirtschaftlichen Unternehmen oder im Gartenbau. Ziel ist die Stärkung der fachlichen, unternehmerischen und persönlichen Kompetenzen von Unternehmen und Beschäftigten sowie zukünftigen Beschäftigten im ländlichen Raum.
