Schafschurlehrgang II
bis 19.06.2026 (08:30 - 16:30 Uhr)
Schafschurlehrgang für Teilnehmer*innen mit Vorkenntnissen
Zweitägiger Lehrgang in der Deichschäferei Moorhausen bei Oldenburg
Ziel ist die Vertiefung der Fähigkeiten für Teilnehmer*innen, mit Vorkenntnissen aus früheren Lehrgängen. Vermittelt werden speziellere Kenntnisse der Maschinenkunde sowie das Schleifen der Kämme und Messer. Die Neuseeländische Technik ist etwas schwerer zu erlernen, ist aber Voraussetzung für die Anwendung stationärer Schuranlagen mit Motor und Welle. Der Lehrgang bietet geübten und auch weiter Fortgeschrittenen die Möglichkeit sowohl mit Handmaschinen als auch mit Schuranlagen ihre Fähigkeiten zu vertiefen und zu präzisieren. Maschinen verschiedener Hersteller stehen zur Verfügung. Zur effektiven praktischen Unterweisung ist die Teilnehmerzahl auf 12 begrenzt.
Seminarort ist die Deichschäferei des II. Oldenburgischen Deichbandes in Moorhausen, Adresse: Moorhausen 20A, 26931 Elsfleth.
Die Bewirtschafter der Schäferei Birgit und Reiner Dreyer sorgen während des Lehrgangs für das leibliche Wohl. Wenn sie spezielle Ansprüche an die Kost haben, geben Sie diese bitte bei Ihrer Anmeldung unter Bemerkungen mit an.
In der Umgebung gibt es zahlreiche Hotels, Ferienwohnungen und eine sehr gute Jugendherberge in Oldenburg. Das Stadtzentrum von Oldenburg ist 9 km entfernt. Bei Bedarf senden wir Ihnen gerne eine Auswahl von Unterkünften.
Die KLARA-Förderung für diesen Kurs wurde beantragt. Die Gesamtgebühr inklusive Verpflegung beträgt 350,- €. Bei Bewilligung der Förderung und Erfüllung der Fördervoraussetzungen reduziert sich der Betrag um 172,80 €. Der Eigenanteil beträgt dann 177,20 €. Sie melden sich zunächst unter Anerkennung der ungeförderten Gesamtgebühr an und erhalten bei Bewilligung der Förderung und Erfüllung der Fördervoraussetzungen eine Rechnung nur über den Eigenanteil.
Die Fördervoraussetzungen sind:
- Tätigkeit in der Land-, Forstwirtschaft, im Gartenbau oder Lohnunternehmen, oder eine solche Tätigkeit wird angestrebt
- Erster Wohnsitz, der Betriebssitz oder Arbeitsplatz in Niedersachsen
- Das Unternehmen /der Betrieb muss unter 250 Beschäftigte haben
- Teilnahme an mind. 75 % der Bildungsmaßnahme (sofern kein ärztl. Attest vorgelegt werden kann)
Programm
Michael Gertenbach, LWK Niedersachsen
Stefanie Kauschus
Michael Gertenbach, LWK Niedersachsen
Stefanie Kauschus
Kosten
Veranstaltungsort
Ansprechpartner/in

Die Förderung wurde beantragt.
