Als Betreiber oder Mitarbeiter auf einer Biogasanlage gelten unterschiedliche Gesetze, Regeln und Verordnungen, deren fachlich anerkannte Unterweisung Sie nachweisen müssen. Je Anlage müssen mindestens zwei Personen die u.a. Unterweisungen nachweisen.
Wenn Sie in der Vergangenheit bereits eine Grundschulung erhalten haben, müssen Sie diese alle 4 Jahre in einer 1-tägigen Nachschulung auffrischen.
Daher bieten wir zusätzlich auch eine 1-tägige Auffrischungsschulung am 06.03.2026 an.
Die eintägige Schulung hat folgende Inhalte:
TRSG 529 „Technische Regel zum Umgang mit Gefahrstoffen bei der Herstellung von Biogas“
TRAS 120 „Technische Regel zur Anlagensicherheit für Biogasanlagen“
Programm
06.03.2026
09.00 - 09.30 Uhr
Begrüßung, Formalitäten, Einführung in die Schulung
Sönke Pfaff, LWK Niedersachsen
• Grundlagen und aktuelle Entwicklungen zur TRGS 529
• Grundlagen und aktuelle Entwicklungen zur TRAS 120
• Weiterentwickelte neue Technik zur Erzeugung von Biogas
• Vorstellung von Arbeitshilfen, Merkblättern und Regelwerken
Timo Janßen, Timo Janßen - Fachkraft Arbeitssicherheit
12.30 - 13.00 Uhr
Mittagspause
13.00 - 16.00 Uhr
Anlagensicherheit nach TRGS 529 und TRAS 120
• Beispiele aus der Praxis sowie praktische Übungen zur Gefährdungsbeurteilung, Instandhaltung, Wartungsplänen, Konzepte zur Eigenüberwachung oder Betriebsanweisungen
• Dokumentation und Prüfpflichten
• Vorgaben aus der Betriebssicherheits-VO
• Grundlagen zum Explosionsschutz / Ex – Zonen
Timo Janßen, Timo Janßen - Fachkraft Arbeitssicherheit
16.00 - 16.45 Uhr
Prüfung: Multiple – Choice Test online
Bitte bringen Sie Ihr Smartphone mit und achten Sie darauf, dass der Akku aufgeladen ist.
Timo Janßen, Timo Janßen - Fachkraft Arbeitssicherheit
16.45 - 17.00 Uhr
Evaluierung und Abschluss
Sönke Pfaff, LWK Niedersachsen