Biogas-Betreiberschulung Auffrischung - Anlagensicherheit nach TRGS 529 und TRAS 120
Als Betreiber oder Mitarbeiter auf einer Biogasanlage gelten unterschiedliche Gesetze, Regeln und Verordnungen, deren fachlich anerkannte Unterweisung Sie nachweisen müssen. So müssen Sie entsprechend bundeseinheitlicher Vorgabe u.a. eine Schulung nach den beiden Technischen Regeln
- TRGS 529 "Technische Regel zum Umgang mit Gefahrstoffen bei der Herstellung von Biogas" und
- neuerdings TRAS 120 "Technische Regel zur Anlagensicherheit für Biogasanlagen“
nachweisen.
Wenn Sie in der Vergangenheit bereits eine 2-tägige Grundschulung erhalten haben, müssen Sie diese alle 4 Jahre in einer 1-tägigen Nachschulung auffrischen. Dazu dient dieses Seminar.
Der Seminartermin wird festgelegt, wenn sich ausreichend Interessenten gemeldet haben. Bitte nehmen Sie Kontakt zur Christoph Paulmann auf.
Programm
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