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Sachkundelehrgang - Ordnungsgemäßes Schlachten von Geflügel

Webcode: 33008192
Datum/Uhrzeit:
03.04.2023 bis 04.04.2023
Weitere Termine
Anmeldeschluss:
Freie Plätze:
Ausgebucht

Das Landwirtschaftliche Bildungszentrum Echem bietet in enger Zusammenarbeit mit dem Beratungs- und Schulungsinstitut für Tierschutz bei Transport und Schlachtung (bsi Schwarzenbek) einen Lehrgang zum Erwerb des Sachkundenachweis nach Tierschutzgesetz und der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 bzw. nationaler Tierschutz-Schlachtverordnung für Geflügel am LBZ Echem an.

Es werden die benötigten Kenntnisse für das Ausführen folgender sachkundepflichtiger Tätigkeiten vermittelt:

  • Handhabung und Pflege vor der Ruhigstellung
  • Ruhigstellung vor der Betäubung
  • Betäubung und deren Bewertung
  • Einhängen nach der Betäubung
  • Entbluten

Dies beinhaltet die Betäubungsverfahren Kopfschlag, Bolzenschuss und Elektrobetäubung, OHNE WASSERBAD.

Am ersten Tag erfolgen Schulung, schriftliche und mündliche Prüfung. Am zweiten Tag wird das sachkundige Betäuben und Töten praktisch geprüft. Außerdem werden die weiteren Prozessschritte Brühen, Rupfen und Ausnehmen demonstriert und es besteht Gelegenheit zum Üben.

Bei erfolgreicher mündlicher, schriftlicher und praktischer Prüfung erhalten die Teilnehmer eine Sachkunde-Bescheinigung. Damit beantragen sie den Sachkunde-Nachweis beim zuständigen Veterinäramt.

Wichtige Hinweise:

  1. Jeder, der ein Tier schlachtet oder tötet muss sachkundig sein. Einen amtlichen Sachkundenachweis benötigen Personen, die im Rahmen eines Unternehmens die Tiere vor der Betäubung betreuen und handhaben, sie ruhigstellen, betäuben, einhängen und entbluten. Für die Schlachtung eigener Tiere zum privaten Eigenverbrauch („Hausschlachtung") oder das Töten einzelner Tiere im Bestand („Nottötung“) ist nicht unbedingt ein Sachkundenachweis erforderlich. Im Zweifelsfall halten Sie Rücksprache mit dem zuständigen Veterinäramt.
  2. Die mündliche Prüfung und schriftliche Prüfung (Ankreuztest) erfolgen auf Deutsch. Abweichungen hiervon nur nach vorheriger Absprache.
  3. Das Betäuben und Töten lebender Tiere wird im Kurs nicht geübt. Am Prüfungstag erfolgt direkt die praktische Prüfung aller teilnehmenden Personen. Personen, die das Betäuben und Töten lebender Tiere nicht beherrschen, müssen vor dem Kurs also unter sachkundiger Anleitung üben (insbesondere Kopfschlag).

Mitzubringen sind Arbeitskleidung (Schürze und Gummistiefel), Schreibzeug und ein gültiger Personalausweis/Reisepass.

Den Gebührenbescheid erhalten Sie im Anschluss an den Kurs. 

Programm

03.04.2023
08.00 - 17.00 Uhr
Theorie, Schriftliche und mündliche Prüfung

04.04.2023
08.00 - 13.00 Uhr
Praktischer Teil und Prüfung

Kosten

Gebühren
430,00 Euro
Verpflegung
44,50 Euro
Gesamtgebühr
474,50 Euro
    Zusätzlich bei Bedarf:
Übernachtung im Einzelzimmer
inkl. Frühstück
68,00 Euro
Übernachtung im Doppelzimmer
inkl. Frühstück
58,00 Euro
Sie erhalten vor der Veranstaltung eine Rechnung

Veranstaltungsort

Landwirtschaftliches Bildungszentrum LBZ Echem
Zur Bleeke 6
21379 Echem
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Ansprechpartner/in

Marlene Lorenzen
B.Sc. agr.
Marlene Lorenzen

Koordinatorin Weiterbildung

04139 698-113

marlene.lorenzen~lwk-niedersachsen.de


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