Berufliche Anwender von Pflanzenschutzmitteln (PSM) sind seit Jahren verpflichtet, ihren PSM-Einsatz vollständig zu dokumentieren. Diese Pflicht ergibt sich aus der EU-Verordnung (EG) 1107/2009 sowie dem Pflanzenschutzgesetz (§ 11 PflSchG). Ab dem 1. Januar 2026 treten neue rechtliche Vorgaben in Kraft: Die Dokumentation muss umfassender erfolgen und alle PSM-Anwendungen lückenlos erfassen.
Gängige Ackerschlagkarteien erfüllen in der Regel (nach einem Update) die Anforderungen der neuen Dokumentationspflicht und bieten eine zuverlässige Möglichkeit zur Erfassung relevanter Daten. Betriebe, die bisher ohne digitale Ackerschlagkartei arbeiten, können auf Lösungen wie die Plattform näon (https://naeon.online/ und https://live.naeon.online/) zugreifen.
Der näon-Bezug ist auch über LWK Niedersachsen möglich. Diese Web-Anwendung (mit ENNI-Schnittstelle) ist ein Angebot der Landberatung Niedersachsen GmbH; der Bezug und die Nutzung kann aber auch über die LWK erfolgen. LWK-Mitarbeitende stehen dann als Ansprechpartner zur Verfügung und übernehmen z. B. die Freischaltung der zu nutzenden Module (Ackerschlagkartei incl. PS-Dokumentation und Dokumentation der Düngung, Düngeplanung, Betriebsobergrenze) sowie bei Bedarf die Düngebedarfsermittlung und das Hochladen in ENNI.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an unten stehende Ansprechpartner.












