Ausbilden lernen - Ausbildung der Ausbilder*innen (AdA)
„Für die meisten Menschen in unserem Land ist die berufliche Bildung der Einstieg in Beruf, Karriere und gesellschaftliches Leben. Vom Auszubildenden zur Meisterin, zum Techniker oder zur Selbstständigkeit als Unternehmerin oder Unternehmer – die Aufstiegschancen sind groß. Kein Wunder also, dass unser duales System international hoch anerkannt ist.“ So beginnt das Vorwort im Berufsbildungsbericht 2018 von Anja Karliczek, ehemalige Bundesministerin für Bildung und Forschung.
Die entscheidende Rolle in der dualen Ausbildung übernehmen die Ausbilderinnen und Ausbilder in den Betrieben. Sie vermitteln nicht nur gemeinsam mit den Berufsbildenden Schulen die Fachkompetenz, sie sind auch Personalentwickler, Anwälte für die Ausbildung, Bezugspersonen und Erzieher für die Auszubildenden. Das erfordert neben der beruflichen Fachkompetenz auch berufs- und arbeitspädagogische Kompetenzen, die bundesweit durch die Ausbildereignungsverordnung geregelt werden.
Um Auszubildende in den rund 320 dualen Ausbildungsberufen ausbilden zu dürfen, ist dementsprechend neben der persönlichen und berufsfachlichen Eignung, auch die berufs- und arbeitspädagogische Eignung nachzuweisen, durch den sogenannten Ausbilderschein.
Als Vorbereitung auf diese Ausbildereignungsprüfung bietet die Landwirtschaftskammer Niedersachsen Lehrgänge an, auch BAP-Kurse (Berufs- und ArbeitsPädagogik) genannt, in denen die Kompetenzen zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung vermittelt werden. Der Erwerb des bundesweit gültigen Ausbildungsscheins wertet das berufliche Profil auf, denn auch in Berufen der Fort- und Weiterbildung, bei der Leitung von Teams und der Mitarbeiterführung sind berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse relevant.
Die Bezirksstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen in Osnabrück führt an der Hochschule Osnabrück, Fakultät Agrarwissenschaften und Landschaftsarchitektur seit vielen Jahren Vorbereitungslehrgänge und Ausbildereignungsprüfungen durch. Neben den parallel zur Vorlesungszeit laufengen Seminaren werden vierzehntägige Blockseminare in der vorlesungsfreien Zeit angeboten, für die abhängig Beschäftigte Bildungsurlaub beantragen können. Dem Standort entsprechend nehmen zwar überwiegend Studierende dieses Angebot wahr, aber es ist offen für alle Personen, die die fachlichen Voraussetzungen erfüllen.
Folgende Termine werden angeboten:
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