Fachagrarwirt Baumpflege
Die Prüfungen sind aus organisatorischen Gründen gegenwärtig ausgesetzt.
Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen hat bisher als zuständige Stelle gemäß § 56 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) Prüfungen zum Abschluss "Geprüfter Fachagrarwirt/Geprüfte Fachagrarwirtin - Baumpflege und Baumsanierung" durchgeführt.
Am 01.01.2021 ist eine neue Verordnung (PDF, 112 KB) in Kraft getreten ("Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte/r Fachagrarwirt/in Baumpflege - Bachelor Professional Baumpflege"). Neubewerber*innen werden ausschließlich nach der neuen Verordnung geprüft werden. Aus organisatorischen Gründen finden die Prüfungen nach der neuen Verordnung gegenwärtig nicht statt. Wir informieren an dieser Stelle, sobald Prüfungen durchgeführt werden können.
Hinweis:
Gemäß §25 (2) der neuen Verordnung gilt:
Für Prüfungsteilnehmer*innen, die ihre Prüfung vor dem 01.01.2021 begonnen haben,
bzw. ihre Wiederholungsprüfung innerhalb von 2 Jahren nach Nichtbestehen ablegen, gilt weiterhin die alte Verordnung.
Diese Prüfungen werden durchgeführt und führen zum anerkannten Abschluss
Geprüfte/r Fachagrarwirt/in Baumpflege und Baumsanierung.