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Fachagrarwirt Baumpflege - Bachelor Professional Baumpflege

Webcode: 01037535

Wir informieren an dieser Stelle über die  Prüfung und das Zulassungsverfahren nach der neuen Verordnung.

Achtung - aktualisiert:
Das Anmeldeverfahren für die Prüfungssaison 2024/2025 beginnt voraussichtlich am 01.05.2024 und endet am 15.06.2024.

Prüfungsinteressierte können sich in eine Interessentenliste aufnehmen lassen und erhalten auf Anfrage per E-mail automatisiert Nachricht, wenn das Anmeldefenster für 2024/2025 geöffnet wird. Die Zahl der Prüfungsplätze ist aus organisatorischen Gründen begrenzt.

 


Prüfung nach der alten Verordnung - bis 2021: Geprüfter Fachagrarwirt/Geprüfte Fachagrarwirtin - Baumpflege und Baumsanierung

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen hat bisher als zuständige Stelle gemäß § 56 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) Prüfungen zum Abschluss "Geprüfter Fachagrarwirt/Geprüfte Fachagrarwirtin - Baumpflege und Baumsanierung" durchgeführt. 

Am 01.01.2021 ist eine neue Verordnung  in Kraft getreten ("Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte/r Fachagrarwirt/in Baumpflege - Bachelor Professional Baumpflege"). Neubewerber*innen werden ausschließlich nach der neuen Verordnung geprüft werden.  Gemäß §25 (2) der neuen Verordnung gilt:

Für Prüfungsteilnehmer*innen, die ihre Prüfung vor dem 01.01.2021 in Niedersachsen begonnen haben,
bzw. ihre Wiederholungsprüfung innerhalb von 2 Jahren nach Nichtbestehen ablegen, gilt weiterhin die alte Verordnung.

Diese Prüfungen werden durchgeführt und führen zum anerkannten Abschluss
Geprüfte/r Fachagrarwirt/in Baumpflege und Baumsanierung.


 

Geprüfte/r Fachagrarwirt/in Baumpflege – Bachelor Professional Baumpflege

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen führt gemäß § 56 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) Fortbildungsprüfungen durch. Sie ist zuständig für Prüfungsbewerber/innen, die in Niedersachsen ihren Hauptwohnsitz haben oder in einem Arbeitsverhältnis stehen bzw. selbstständig sind oder an einer niedersächsischen Fortbildungsmaßnahme teilgenommen haben.

Ab dem 01.01.2021 hat die „Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte/r Fachagrarwirt/in Baumpflege – Bachelor Professional Baumpflege“ (Fachagrarwirt-Baumpflege-Prüfungsverordnung – FABaumPflPrV) vom 2. Dezember 2020 Gültigkeit.

 



Gliederung und Inhalte der Prüfung 

Die Prüfung umfasst die folgenden Prüfungsteile und -leistungen:

  1.  Baumdiagnose und Baumpflegemaßnahmen
    1.  Arbeitsprojekt, Bearbeitungszeit 6 Monate + Prüfungsgespräch 60 Min.
    2.  Arbeitsprobe (Baumschadensdiagnose) inkl. Prüfungsgespräch 60 Min.
    3.  Schriftliche Prüfung 180 Min.
       
  2.  Betriebs- und Unternehmensführung
    1.  Fallstudie, Bearbeitungszeit 2 Tage + Prüfungsgespräch 45 Min.
    2.  Schriftliche Prüfung 180 Min.
       
  3.  Mitarbeiterführung und Personalmanagement
    1.  Fallstudie, Bearbeitungszeit 180 Min. + Prüfungsgespräch 30 Min.
    2.  Schriftliche Prüfung 150 Min.

 



Zulassungsvoraussetzungen 

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer in den Zuständigkeitsbereich der Landwirtschaftskammer Niedersachsen fällt, die Anforderungen des § 53c BBiG erfüllt und Folgendes nachweist:

  • eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in den anerkannten Ausbildungsberufen Forstwirt/Forstwirtin, Gärtner/Gärtnerin oder Landwirt/Landwirtin ODER
  • eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens dreijährige Berufspraxis ODER
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.

Die Berufspraxis muss im engeren Sinne in der Baumpflege abgeleistet worden sein.

  • Abweichend kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, eine berufliche Handlungsfähigkeit erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt. Eine solche Einzelfallentscheidung trifft der zentrale Prüfungsausschuss.

Hinweis: Für den Erwerb der für die Prüfung erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten bedarf es gemäß § 2 (3) FABaumPflPrV in der Regel eines Lernumfangs von insgesamt mindestens 1200 Stunden. Der Lerninhalt bestimmt sich nach den in der Verordnung genannten Anforderungen der jeweiligen Prüfungsteile. 
 



Zulassungsverfahren

Die Zahl der Prüfungsplätze ist aus organisatorischen Gründen begrenzt. 

Prüfungsinteressierte erhalten auf Anfrage - nach Aufnahme in eine UInteressentenliste - einen personalisierten Zulassungsantrag.

Wenden Sie sich dazu bitte per E-mail an
mona.Wunder@lwk-niedersachsen.de und geben Sie Ihre Kontaktdaten (Vorname, Name, Telefonnummer) an.
Ein Zulassungsantrag wird Ihnen nach Öffnung des Anmeldefensters zugesendet.

Dem ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Zulassung sind dann beizufügen:

  • Lebenslauf

und

  • Kopie Zeugnis Abschlussprüfung Beruf Gärtner*in, Forstwirt*in, Landwirt*in 

    oder
     
  • Kopie Zeugnis Abschlussprüfung in einem anderen Beruf und
  • Kopien der Arbeitszeugnisse über 3jährige Berufstätigkeit in der Baumpflege und/oder
  • ggf. Nachweis der Selbstständigkeit (Gewerbeschein + jahresbezogene Umsatzerlöse Steuerbüro bzw. Dokumente, die belegen, dass Sie überwiegend Tätigkeiten in der Baumpflege durchführen)

oder

  • Kopien der Arbeitszeugnisse über 5jährige Berufstätigkeit in der Baumpflege und/oder
  • ggf. Nachweis der Selbstständigkeit (Gewerbeschein + jahresbezogene Umsatzerlöse Steuerbüro oder andere Unterlagen, die dokumentieren, dass Sie überwiegend in der Baumpflege tätig sind).
     

Bitte beachten Sie: Es können nur vollständige Unterlagen bearbeitet werden. 
 

Nach Ablauf der Anmeldefrist erhalten Prüfungsbewerber*innen vorbehaltlich der Zulassung zur Prüfung weitere Informationen zur Prüfung in Teil I: Insbesondere zu den Mindestanforderungen an das Thema und den Umfang des Arbeitsprojektes sowie zu den  Bearbeitungs- und Dokumentationsvorgaben.


 


 

Prüfungstermine 2024/25 (vorbehaltlich organisatorisch notwendiger Änderungen, aktualisiert am 14.03.2024):

 

 

Hinweis: Durch die Verordnung ergibt sich eine Prüfungsdauer von mindestens 8 Monaten. 

 



Prüfungsgebühren

Die jeweils geltenden Prüfungsgebühren für die Zulassung und die Durchführung der Prüfung können der Gebührenordnung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen entnommen werden. Gegenwärtig liegt die Gebühr bei 1.100 €. 
 


 

FAQ - Häufig gestellte Fragen zur neuen Verordnung und kurzgefasste Antworten für Sie.
 


Rechtsgrundlagen


Hinweis

Es wurde auf den Seiten des GaLaBau Camp ein Rahmenstoffplan mit Einschätzungen zum inhaltlichen Vorbereitungsumfang veröffentlicht.