Die Bezirksstelle Ostfriesland lud zu den „kleinen“ Feldbegängen der Wasserschutzberatung ein. Im Mittelpunkt stand das Grünland. Besprochen wurden Themen von der Grünlanderneuerung bis zur novellierten Düngeverordnung.
Grünland und WasserschutzDenny FaßAuf gute Resonanz stießen die „kleinen“ Feldbegänge der Wasserschutzberatung der Bezirksstelle Ostfriesland. Rund 100 Landwirte kamen nach Dunum, Südbrookmerland, Aurich und Wittmund.Das Grünland hat aus Sicht des Grundwasserschutzes viele positive Eigenschaften: Ganzjährige Begrünung, hohe Nährstoffaufnahme, geringe Bodenbearbeitung, Schutz vor Erosion sowie in der Regel einen geringen Pflanzenschutzmitteleinsatz sind nur einige davon. Gleichzeitig ist das Grünland die Grundlage für die ostfriesischen Futterbaubetriebe. In den Trinkwassergewinnungsgebieten Ostfrieslands nimmt das Grünland mit mehr als die Hälfte der landwirtschaftlichen Nutzflächen einen großen Anteil ein. Damit ist das Grünland ein wichtiger Bestandteil des Wasserschutzes in Ostfriesland. Die vergangenen Jahre erwiesen sich allerdings als schwierig für die Grünlandregion. Das sehr nasse Jahr 2017, die Trockenheit in 2018 und 2019 sowie der massive Schädlingsdruck durch Mäuse und Tipula haben vielen Grünlandnarben stark zugesetzt. Daher entschied sich die Wasserschutzberatung der Bezirksstelle Ostfriesland für mehrere kleine Feldbegänge zum Thema Grünland in den Trinkwassergewinnungsgebieten Harlingerland, Marienhafe-Siegelsum, Aurich-Egels und Sandelermöns. Fachlich wurden unter anderem Themen zur Grünlanderneuerung, Sortenwahl von Gräsern, Düngung, Kalkung und der novellierten Düngeverordnung besprochen. Im Anschluss wurden einige Nachsaattechniken im Praxiseinsatz gezeigt. Diese konnten mithilfe von Landwirten aus den Trinkwassergewinnungsgebieten und Lohnunternehmen organisiert werden.Grünland und WasserschutzDenny Faß
Weiterhin wurde bei den Veranstaltungen auf die freiwilligen Vereinbarungen (FV) im Rahmen der Grünlandbewirtschaftung verwiesen. So haben Landwirte in den Trinkwassergewinnungsgebieten bei der FV „umbruchlose Grünlanderneuerung“ die Möglichkeit, sich die Kosten für die Nachsaat mit Striegel- oder Schlitztechnik über die Trinkwasserkooperation ausgleichen zu lassen. Für den Striegeleinsatz mit pneumatischer Nachsaateinrichtung und mindestens 10 kg/ha Saatgut erhält man einen Ausgleichsbetrag von 50 €/ha. Bei der Anwendung von Schlitzsaattechnik mit 15 kg/ha Saatgut beträgt der Ausgleichsbetrag 90 €/ha. Im Jahr 2019 wurden in der Teilkooperation Aurich-Friesland-Wittmund des OOWV auf etwa 2.300 ha Grünland entweder gestriegelt oder geschlitzt. Somit profitieren bereits viele Grünlandflächen von diesem Angebot der freiwilligen Vereinbarung. Die Gesamtfläche von 10.000 ha Dauergrünland in den Trinkwassergewinnungsgebieten zeigt jedoch, dass noch Potential vorhanden ist, um diese über freiwillige Vereinbarungen zu fördern. Davon könnten der Trinkwasserschutz und der eigene Betrieb profitieren.
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