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Eigenbestandsbesamung im Schweinebereich Über 90 % aller deutschen Sauen werden künstlich besamt – in der Regel durch den Tierbetreuer. Jede Person, die Sauen im eigenen Bestand oder im Bestand des Arbeitgebers besamt, muss jedoch an einem entsprechenden Lehrgang in einer anerkannten Ausbildungsstätte teilgenommen und eine abschließende Prüfung bestanden haben.
Stand: 30.10.2020
Das Internet und die sozialen Medien werden heutzutage auch von Züchtern genutzt, um Zuchtmaterial (Eizellen, Embryonen und Samen) zu vermarkten. Wir weisen aus gegebenem Anlass darauf hin, dass das Anbieten und die Abgabe von Eizellen und Embryonen der Tierarten Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Equiden strengen gesetzlichen Bestimmungen unterliegen. Um welche es sich dabei u. a. handelt, stellen wir nachfolgend dar.
Stand: 02.12.2019
Das Tierzuchtgesetz vom 18.01.2019 erlaubt in § 15 Abs. 1 die Verwendung des Samens durch Tierärzte, Fachagrarwirte Besamungswesen, Besamungsbeauftragte (nur im Auftrag einer Besamungsstation oder eines Samendepots) oder Tierhalter oder deren Betriebsangehörige zur Besamung von Tieren im eigenen Bestand oder im Bestand des Arbeitsgebers. Voraussetzung hierfür ist der Besuch eines Lehrganges über künstliche Besamung bzw. der Besuch eines Kurzlehrganges über die künstliche Besamung in einer anerkannten Ausbildungsstätte (Eigenbestandsbesamer) mit einer bestandenen Abschlussprüfung.
Stand: 23.02.2021
Die überarbeitete Broschüre „Gefährdete einheimische Nutztierrassen in Niedersachsen - Erhalt genetischer Vielfalt und Bewahrung wertvollen Kulturguts“, die gemeinsam vom Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie der Landwirtschaftskammer Niedersachsen herausgegeben wird, liegt vor. Die Broschüre wurde erstmals im Jahre 2012 erstellt und nun vom Unternehmensbereich Tier der Landwirtschaftskammer Niedersachsen in Zusammenarbeit mit den beteiligten Zuchtverbänden komplett überarbeitet und um neu die Förderung aufgenommene Rassen ergänzt.
Stand: 17.01.2019
Die Vorgaben im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“, GAK, haben sich seit 2014 geändert. Es werden nicht mehr Maßnahmen zur Verbesserung der genetischen Qualität landwirtschaftlicher Nutztiere gefördert, sondern der neue Förderungsgrundsatz heißt „Förderung der Gesundheit und Robustheit landwirtschaftlicher Nutztiere“.
Stand: 27.12.2016