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Neue Ausbildungsvergütungen ab Mai 2026: Vergütung und Urlaub

Webcode: 01014456

Auszubildende haben während der Ausbildung einen festgesetzten Vergütungs- und Urlaubsanspruch. 
Die neuen Ausbildungsvergütungen wurden durch die Tarifpartner Anfang Mai festgelegt. Das aktuelle Merkblatt für die Berufe Landwirt/in, Hauswirtschafter/in in landwirtschaftlichen Betrieben, Fischwirt/in, Forstwirt/in, Pferdewirt/in, Revierjäger/in, Tierwirt/in finden Sie im Artikel. 

Die aktuellen Vergütungssätze (neue Vergütungen ab 01.05.2026) sowie der Urlaubsanspruch für die jeweiligen Ausbildungsjahre sind dem Merkblatt Vergütung & Urlaub zu entnehmen. Die Vergütung ist spätestens am letzten Tag des Monats zu zahlen. Seit Januar 2026 gelten neue Sachbezugswerte und Sozialversicherungbeiträge. Ab Januar 2027 sind neue Sachbezugswerte zu erwarten. 

Für die Festsetzung der Ausbildungsvergütungen sind die Tarifpartner zuständig. Die von den Tarifpartnern ausgehandelten Vergütungssätze für Auszubildende werden von der Landwirtschaftskammer als angemessen im Sinne von § 17 Berufsbildungsgesetz (BBiG) erklärt.

Der Urlaubsanspruch richtet sich für Jugendliche nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz, für Erwachsene nach dem Bundesurlaubsgesetz sowie ggf. den tarifvertraglichen Regelungen. Entscheidend für die Höhe des Urlaubsanspruchs ist das Alter des Auszubildenden zu Beginn des Kalenderjahres.