Während der Ausbildung wird der Ausbildungsstand durch eine schriftliche und eine praktische Zwischenprüfung festgestellt. Bei einer dreijährigen Ausbildung findet die Zwischenprüfung in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres statt. Für Auszubildende, die ihre Ausbildung auf zwei Jahre verkürzen, wird die Teilnahme an der Zwischenprüfung zu Beginn des dritten Ausbildungsjahres empfohlen. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
Die Berufsausbildung endet mit der Abschlussprüfung, in der die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse schriftlich, praktisch und mündlich geprüft werden.

Prüfungsorte:
Auszubildende in der Fachrichtung Rinder-, Schweine- und Geflügelhaltung sowie der Schäferei werden in Sachsen-Anhalt geprüft.
Anmeldetermine:
Für die Abschlussprüfung im Sommer ist der Anmeldeschluss der 01. März eines jeden Jahres. Für die Zwischenprüfung und Wiederholungsprüfung im Herbst ist der Anmeldeschluss der 15. August. Für die Zwischenprüfung im Frühjahr ist der Anmeldeschluss am 01. Dezember des Vorjahres.
Anmeldevordrucke finden Sie im Downloadcenter.
Abschlussprüfung für Quereinsteiger:
Nach § 45, Absatz 2 des Berufsbildungsgesetzes können auch Bewerber zur Abschlussprüfung zugelassen werden, die nachweisen, dass sie mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, d.h. in der Regel 4,5 Jahre, im Beruf des Tierwirts tätig gewesen sind.







