Ausbildungsbetriebe müssen für jeden Ihrer Auszubildenden einen Ausbildungsplan erstellen. Dies schreibt die Ausbildungsordnung vor. Aber das ist leichter gesagt als getan, denn der Ausbildungsrahmenplan, der hierfür die Grundlage ist, umfasst im Gesetzestext immerhin 10 Seiten.

Die zuständigen Stellen haben dazu Ausbildungspläne für jede Fachrichtung zusammengestellt, die im Downloadcenter heruntergeladen werden können. Einen Ausbildungsplan kann man als Checkliste ansehen, die dem Ausbilder aber auch dem Ausbildenden anzeigt, welche Fertigkeiten und Kenntnisse bereits erworben wurden und wo noch Lücken bestehen. Alles, was bereits erlernt wurde, kann im Plan einfach abgehakt werden.
Im Beruf Pferdewirt/Pferdewirtin, der mit Tieren und der Natur zu tun hat, ist nicht alles planbar. Deswegen kann es immer einmal zu zeitlichen Verschiebungen kommen. Veränderungen im Ausbildungsplan sollten deshalb im gemeinsamen Gespräch zwischen Ausbilder/-in und Auszubildendem(r) abgestimmt werden.












