Eigenkontrolle der Höchstgehalte von Schwermetallen bei Getreide - wie nehme ich Proben?
Der Landwirt ist gesetzlich verpflichtet, in seinem geernteten Getreide eigenverantwortlich die Einhaltung der Höchstgehalte von Schwermetallen nach Futtermittel- und Lebensmittelrecht sicherzustellen.
Im Rahmen der Eigenkontrolle kann der Erzeuger durch eine Vor-Ernte-Untersuchung oder eine Untersuchung seiner geernteten Partien seinen Pflichten nachkommen.
Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen stellt Hinweise im Downloadbereich für die Entnahme von Getreideproben zur Untersuchung von Schwermetallen zur Verfügung.