Nach der Erfassung und Bewertung der Antibiotikaeinsätze bei Masttieren im 2. Halbjahr 2014 haben im März 2015 erstmals alle Mäster von Schweinen, Rindern, Hühnern und Puten die Therapiehäufigkeit (TH) ihres Betriebes mitgeteilt bekommen.

Das LAVES hat für alle betroffenen Tierarten (Rind, Schwein, Pute und Masthuhn) auf Basis der ArzneimittelVerwendV das Muster eines Maßnahmenplans ausgearbeitet (http://www.laves.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=20070&article_id=132630&_psmand=23).
Die Pflicht zur Erstelluung eines Maßnahmenplans besteht auch für Betriebe, die aufgrund fehlerhafter Eingaben oder Berechnungen in diese Kategorie geraten sind. Allerdings brauchen diese Betriebe den Maßnahmenplan nur bis zum Kapitel "Gründe für die Überschreitung der Kennzahl 2"auszufüllen. Als Gründe für die Überschreitung der Kennzahl 2 ist dann darzustellen, welche Fehleingaben vorliegen und wie diese zukünftig verhindert werden sollen.



















