Die Einstiegsqualifizierung (EQ) ist ein sozialversicherungspflichtiges, berufliches Langzeitpraktikum für ausbildungswillige und ausbildungsfähige junge Menschen, die keinen Ausbildungsplatz gefunden haben. Betriebe erhalten vom Bund einen Vergütungszuschuss von bis zu 262,- € pro Monat.
Welche Voraussetzungen gelten für die Förderung?
Durch die Einstiegsqualifizierung können Bewerber und Bewerberinnen gefördert werden, die aus individuellen Gründen eingeschränkte Vermittlungsperspektiven haben.
Ein EQ kann grundsätzlich auch von Flüchtlingen in Anspruch genommen werden.
Die Einstiegsqualifizierung wird in Betrieben des Gartenbaus/Garten- und Landschaftsbaus durchgeführt.
Die Anerkennung als Ausbildungsbetrieb ist nicht erforderlich.
Wichtige Fakten zur Einstiegsqualifizierung
- Inhalte: Die Einstiegsqualifizierung orientiert sich an den Ausbildungsinhalten des anerkannten Ausbildungsberufs Gärtner/Gärtnerin und soll auf eine spätere Berufsausbildung vorbereiten. Die Inhalte können nach den Vorgaben der LWK oder individuell ausgestaltet werden (in Abstimmung mit der LWK). Es werden Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit vermittelt, dazu gehören fachliche und soziale Kompetenzen.
- Vertrag: Die Einstiegsqualifizierung wird zwischen Betrieb und Teilnehmer in einem Qualifizierungsvertrag nach § 26 des Berufsbildungsgesetzes geregelt. Die gesetzliche Probezeit kann abgekürzt werden. Bei vorzeitiger Lösung des Vertragsverhältnisses kann nach Ablauf der Probezeit kein Schadensersatz verlangt werden. Die Teilnehmer sind sozialversicherungspflichtig und müssen gesetzlich unfallversichert sein. Eine Übernahmeverpflichtung in Ausbildung oder Beschäftigung ergibt sich aus dem Qualifizierungsvertrag grundsätzlich nicht.
- Vergütung: Für die EQ-Vergütung erstattet die Agentur für Arbeit dem Arbeitgeber bis zu 243,- EUR monatlich. Dazu erhält das Unternehmen einen pauschalierten Anteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Der Arbeitgeber trägt die Sach- und Personalkosten der EQ sowie den Beitrag für die Berufsgenossenschaft.
- Dauer: Die Dauer der Einstiegsqualifizierung kann zwischen 6 und 12 Monaten betragen. Sie sollte so auf den Ausbildungsbeginn hin terminiert werden, dass der Teilnehmer möglichst eine Ausbildung im Anschluss beginnen kann.
- Zeugnis/Zertifikat: Am Ende der Einstiegsqualifizierung erhält der Teilnehmer ein Zeugnis des Betriebes. Es dokumentiert, inwieweit der Teilnehmer die Anforderungen erfüllt hat. Über die erfolgreiche Durchführung der EQ kann zusätzlich bei der Landwirtschaftskammer ein Zertifikat beantragt werden. Dazu wird das betriebliche Zeugnis vorgelegt.
- Ausführliche Informationen in unserem EQ Wegweiser mit Schritt-für-Schritt Anleitung zur Einstiegsqualifizierung.
In unserem Downloadcenter in der Rubrik "Nachwuchswerbung" finden Sie:
- EQ Vertragsmuster
- EQ Anmeldeformular zur Sozialversicherung
- EQ Zeugnismuster
- EQ Produktionsgartenbau
- EQ Friedhofsgärtner
- EQ Garten- und Landschaftsbau
- EQ Garten und Landschaftsbau Pflege von Vegetationsflächen
Informationen der Agentur für Arbeit zur Einstiegsqualifizierung
© M. Wunder