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Ausbildungsdauer - Regelausbildung oder Verkürzung?

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Die reguläre Ausbildungszeit beträgt im Gartenbau 3 Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen kann bei Abschluss des Berufsausbildungsvertrages die Verkürzung auf 2 Jahre festgelegt werden.

 

Wann kann eine Verkürzung der Ausbildungsdauer festgelegt werden?

Die Verkürzung ist vor Beginn der Ausbildung im Ausbildungsvertrag festzulegen.

Eine vertraglich festgelegte Verkürzung der Ausbildung auf 2 Jahre ist möglich, wenn der/die Auszubildende das Abitur, die Fachhochschulreife, die Einjährige Berufsfachschule (BFS) Gartenbau oder bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anderen Beruf hat.

Soll der Ausbildungsvertrag auf 2 Jahre abgeschlossen werden, ist den Vertragsunterlagen ein entsprechender Nachweis beizulegen (Kopie Schulabschlusszeugnis oder Abschlusszeugnis der Berufsausbildung).