Der Ausbildungsvertrag kann unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden.
Verlängerung eines Ausbildungsvertrages
- bei Lernschwierigkeiten, um zu ermöglichen, dass die Ausbildungsziele sicher erreicht werden können,
- bei einer längeren Krankheit, um die Ausbildungsziele noch erreichen zu können,
- bei Schwangerschaft/Entbindung während der Ausbildungszeit
- wenn der bzw. die Auszubildende die Abschlussprüfung nicht bestanden hat.
Die Verlängerung eines Ausbildungsvertrages ist grundsätzlich in schriftlicher Form zu beantragen.