Die Haltung von Equiden im Bio-Betrieb in Niedersachsen, Bremen und Hamburg wurde durch einen gemeinsamen Erlass des Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie Bauen und Klimaschutz vom 19.05.2025 neu geregelt.
Es wird dabei in zwei Kategorien unterschieden:
- Private Haltung von Equiden (z.B. Pferde/Ponys/Esel) zu Sport- und Freizeitzwecken in geringem Umfang
- Alle nicht unter Nr. 1 fallende Haltungen von Equiden zu Sport- und Freizeitzwecken (z.B. in Pension)
Im Folgenden werden beide Fälle erläutert. Sollten beide Optionen für einen Bio-Betrieb nicht in Frage kommen gibt es darüber hinaus die Möglichkeit einer Betriebsteilung. Dabei würde die Pferdehaltung mit den dazugehörigen Weideflächen aus dem landwirtschaftlichen Betrieb herausgelöst und in einen separaten Betrieb überführt werden.
- Private Haltung von Equiden (z.B. Pferde/Ponys/Esel) zu Sport- und Freizeitzwecken in geringem Umfang
Von einer privaten Haltung in geringem Umfang wird bei einer Haltung von bis zu zwei Equiden zu Sport- und Freizeitzwecken ausgegangen. Dies wird nicht als konventioneller Betriebsteil gewertet. Es wird vorausgesetzt, dass keine Erwerbsabsichten bestehen (Verkauf von Zuchttieren, Milch und Fleisch). Diese private Haltung ist Bestandteil der Betriebsbeschreibung und der Eintrag wird von der Kontrollstelle geprüft. Eine weitere Überprüfung der privaten Haltung ist nicht erforderlich. Es wird davon ausgegangen, dass die privaten Equiden entsprechend den ökologischen Vorgaben gehalten werden. Für die Equiden dürfte auch nichtökologisches Kraftfutter eingesetzt, vorausgesetzt, der Bio-Betrieb hält keine anderen Tiere, an die das o.g. Kraftfutter verfüttert werden könnte. Es müssen vorrangig pflanzliche und homöopathische Tierarzneimittel eingesetzt werden. Die weiteren Vorgaben aus VO (EU) 2018/848 zur tiermedizinischen Behandlung müssen nicht eingehalten werden, da keine ökologische Vermarktung stattfindet.
- Alle nicht unter Nr. 1 fallende Haltungen von Equiden zu Sport- und Freizeitzwecken (z.B. in Pension)
Die Haltung von Equiden zu Sport- und Freizeitzwecken im Biobetrieb ist möglich, sofern die vorgegebenen Regelungen der EU-Öko-Verordnung in Bezug auf Fütterung, Haltung & Auslauf erfüllt werden. Einzuhalten ist die VO (EU) 2018/848, die DVO (EU) 2021/1165 und die DVO 2020/464.Die tierärztliche Behandlung muss nicht die Vorgaben der VO (EU) 2018/848 entsprechen, da auch hier keine ökologische Vermarktung erfolgt. Die Haltung der Equiden ist in diesem Falle von der Kontrollstelle zu kontrollieren.
Wenn eine ökologische Vermarktung von Fleisch- oder Milchprodukten stattfindet ist eine Zertifizierung gemäß der Verordnung (EU) 2018/848 (Ökoverordnung) geboten, diese umfasst dann alle Vorgaben zur Fütterung, Haltung, Auslauf, tierärztlicher Behandlung und Tierzukauf.
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich gern an uns oder ihre Kontrollstelle.









