Im Oktober 2021 wurden die Ausführungshinweise zur TierSchNutzV Schwein von den Tierschutzreferenten der Länder überarbeitet. Änderungen betrafen hier insbesondere die Vorgaben für die Größe des Ferkelnestes und die der Fütterung von Absetzferkeln, Mastschweinen, Zuchtläufern und Jungsauen und Sauen.




















