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Gewässerabstandskontrollen nach den Vorgaben des Niedersächsischem Wassergesetzes (NWG)

Webcode: 01041071
Stand: 09.02.2023

Bekanntlich haben sich im Rahmen des niedersächsischen Weges Landvolk, Politik und Umweltverbände auf gemeinsame Kriterien zur Umsetzung eines verbesserten Natur-, Arten- und Gewässerschutzes geeinigt.

Im Bereich Gewässerschutz sind die Landwirte nach daraufhin novelliertem Niedersächsischen Wassergesetz verpflichtet an Oberflächengewässern Gewässerrandstreifen zwischen 1 und 10 m, je nach Region und Gewässerart, von Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln frei zu halten. Ausführliche Informationen hierzu sind u.a. auf der Internetseite der LWK Niedersachsen (Webcode 01040611) zu finden.

Die Aufgabe der Kontrolle zur Einhaltung der Auflagen in diesen Randstreifen ist seitens des Landes der Landwirtschaftskammer Niedersachsen übertragen worden.

Die Prüfdienste der Landwirtschaftskammer informieren, dass nun erste systematische Kontrollen an verschiedenen Oberflächengewässern starten. Mitarbeiter der LWK werden die Uferbereiche bestimmter Gewässerabschnitte in Augenschein nehmen und auf das Vorhandensein der Randstreifen bzw. die Einhaltung des Anwendungsverbots von Pflanzenschutz- und Düngemitteln achten.