Gewässerabstandskontrollen nach den Vorgaben des Niedersächsischem Wassergesetzes (NWG)
Bekanntlich haben sich im Rahmen des niedersächsischen Weges Landvolk, Politik und Umweltverbände auf gemeinsame Kriterien zur Umsetzung eines verbesserten Natur-, Arten- und Gewässerschutzes geeinigt.
Im Bereich Gewässerschutz sind die Landwirte nach daraufhin novelliertem Niedersächsischen Wassergesetz verpflichtet an Oberflächengewässern Gewässerrandstreifen zwischen 1 und 10 m, je nach Region und Gewässerart, von Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln frei zu halten. Ausführliche Informationen hierzu sind u.a. auf der Internetseite der LWK Niedersachsen (Webcode 01040611) zu finden.
Die Aufgabe der Kontrolle zur Einhaltung der Auflagen in diesen Randstreifen ist seitens des Landes der Landwirtschaftskammer Niedersachsen übertragen worden.
Die Prüfdienste der Landwirtschaftskammer informieren, dass nun erste systematische Kontrollen an verschiedenen Oberflächengewässern starten. Mitarbeiter der LWK werden die Uferbereiche bestimmter Gewässerabschnitte in Augenschein nehmen und auf das Vorhandensein der Randstreifen bzw. die Einhaltung des Anwendungsverbots von Pflanzenschutz- und Düngemitteln achten.
Verzeichnis regionalisierter Kleinstrukturanteile (VKS) – Aktualisierung 2023
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Mitarbeiter gesucht – das gilt es zu beachten und so kann’s gelingen
29.05.2024
Dieses Seminar richtet sich an Betriebsleiter/ -innen, die Mitarbeiter/ -innen einstellen möchten und sich Gedanken zu Themen wie Arbeitsbedarf, Arbeitsentlohnung, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, Arten von Arbeitsverhältnissen und …
Mehr lesen...Warteliste für neue Lehrgangstermine 2024/2025
24.12.2024
Sehr geehrte Damen und Herren, mit dieser Warteliste informieren wir Sie über die nächsten Lehrgangstermine. Über eine Rundmail benachrichtigen wir Sie über die nächsten Prüfungstermine in Niedersachsen.
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