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Gänseschäden - Honorierung von Gänserastspitzen auf Grünland

Webcode: 01041563
Stand: 16.12.2024

Das Land Niedersachsen gewährt Beihilfen zur Minderung von wirtschaftlichen Belastungen durch außergewöhnlich hohe Rastereignisse (Rastspitzen) durch geschützte nordische Gastvögel auf landwirtschaftlich genutzten Acker- und Grünlandflächen. Durch das anteilige Ausgleichen der hohen Ertragsverluste soll die Akzeptanz der weit überdurchschnittlich großen Aufkommen von Gänsen in den betroffenen Gebieten verbessert werden.

Gänsefraßschäden auf Grünland
Gänsefraßschäden auf GrünlandWiebke Hoting
Das Rastspitzenprogramm ist unabhängig von AUKM-Maßnahmen (NG A/GL/1/2/3/4) und kann somit auch ohne Teilnahme an diesen beantragt werden. Die Anträge für diese Billigkeitsleistungen müssen bei der Bewilligungsstelle Aurich der Landwirtschaftskammer Niedersachsen gestellt werden. Grünlandneuansaaten können ab dem Herbst direkt nach dem ersten Fraßschaden gemeldet werden. Bei Altnarben kann vom 15. März bis zum 01. Mai ein Antrag gestellt werden, wenn abzusehen ist, dass es sich um einen überdurchschnittlichen Fraßschaden handelt. Es gibt für Acker- und Grünlandflächen einheitliche Antragsformulare, die auf der Seite der Bewilligungsstelle Aurich (Webcode: 01042394) oder unter diesem Beitrag heruntergeladen werden können:

Billigkeitsleistung "Nordische Gastvögel" auf Acker- und Grünlandflächen : Landwirtschaftskammer Niedersachsen (agrarfoerderung-niedersachsen.de)

Voraussetzungen für den Erhalt von Billigkeitsleistungen:

  • Fläche liegt im Vogelschutzgebiet V01, V02, V03, V04, V06, V09, V10, V11, V16, V18, V27, V35, V37, V39, V42, V63, V64 oder V65 (Umweltkarten Rastspitzenkulisse)
  • Kultur: Dauergrünland (Altnarben und Narbenerneuerungen) und Ackergras
  • Meldung:
    • Neuansaaten: spätestens 14 Tage nach dem Schadensereignis
    • Altnarben: 15.03. - 01.05.
  • Keine Verpflichtung zur reduzierten Düngung oder späteren Mahdterminen
  • Fläche nicht im öffentlichen Eigentum

Ablauf nach dem Schadensereignis: Grünland

  • Antrag + Anlage F an Bewilligungsstelle senden, wenn abzusehen ist, dass zum ersten Schnitt hohe Ertragsverluste zu erwarten sind (Antragszeit: 15.03. – 01.05.) und bei Neuansaaten spätestens 14 Tage nach dem Schadensereignis ab Herbst
    • Adresse: Bewilligungsstelle Aurich, Am Pferdemarkt 1, 26603 Aurich
    • E-Mail: bwst.aurich@lwk-niedersachsen.de
  • Bei weiteren Flächen Anlange F des Antrages erneut senden
  • Wuchshöhenmessungen v. a. im Mai durch die LWK (um vor dem 1. Schnitt ganz sicher zu gehen, dass Flächen bereits begutachtet wurden, bitte bei Wiebke Hoting-Heikens oder Lübbert Swyter melden)
  • Berechnung und Bewilligung der Leistungssumme durch die LWK und die Bewilligungsstelle

Gänsefraßschäden auf Grünland
Gänsefraßschäden auf GrünlandJulia Delingat (NLWKN)
Die Billigkeitsleistungen sind freiwillige Zahlungen des Landes Niedersachsen. Auf Acker und Grünland können Leistungen von bis zu 50.000 € pro antragstellende Person pro Jahr gewährt werden (für eine Auszahlung aber mindestens 500 € pro Person). Reichen vorhandene Haushaltsmittel nicht für die Bewilligung aller Flächen werden die Leistungen für die Antragsteller in gleicher Höhe gekürzt. Dies war in all den Jahren aber noch nie der Fall.