Gänseschäden - Honorierung von Gänserastspitzen auf Grünland
Im Jahr 2022 wurde die Kulisse in der Rastspitzen gemeldet werden können deutlich vergrößert. Ab letztem Jahr können nun im Rahmen eines Praxistauglichkeitstests zur Ermittlung und Bewertung von Rastspitzen nordischer Gastvögel besonders stark beäste Grünlandflächen in den meisten Vogelschutzgebieten entlang der niedersächsischen Küste gemeldet und honoriert werden (Kulisse Rastspitzenmodell Grünland).
Die Honorierung ist unabhängig von den AUM NG 3 und NG 4. Bei der Honorierung handelt es sich um freiwillige Zahlungen des Landes Niedersachsen (Billigkeitszahlungen).
Es können Flächen gemeldet werden, die
- innerhalb der Vogelschutzgebiete entlang der niedersächsischen Nordseeküste liegen (V03, V04, V06, V09, V10, V11, V16, V18, V27, V35, V37, V63, V64 und V65), auch wenn sie außerhalb der Kulissen der AUM NG3 und NG4 liegen
- bis zum Zeitpunkt der Begutachtung nicht beweidet wurden
- starke Fraßschäden aufweisen
Für Flächen bei denen eingeschränkte Bewirtschaftungen (z. B. durch freiwillige Vereinbarungen oder Kompensationsauflagen) vereinbart sind, Vertragsentgelte oder sonstige Vergünstigungen zur Minderung oder zum Ausgleich von Ertragsverlusten durch rastende und überwinternde nordische Gastvögel gezahlt werden/wurden oder die Eigentum der öffentlichen Hand sind (Landeseigentum, Flächen der Gemeinden, Landkreise, Stiftungen etc.) wird geprüft, ob und in welchem Umfang eine zusätzliche Zahlung durch das Rastspitzenprogramm in Betracht kommt.
Meldungen: Schadensereignisse können ab April bis Anfang Mai an Wiebke Hoting (04941/921-148, wiebke.hoting@lwk-niedersachsen.de) gemeldet werden. Folgende Angaben werden benötigt: Name, Anschrift, Telefon, Mobil, E-Mail, Betriebsnummer und die FLIK-Nummern der betroffenen Flächen (siehe angefügtes Formular). Neuansaaten (aus dem vorherigen Jahr) und Ackergras bitte bereits im Herbst/Winter nach Schadensereignis melden.
Vorgehensweise: Bei einer Begutachtung vor Ort kurz vor dem 1. Schnitt (erste Maihälfte) wird der Ertragsverlust auf der Fläche ermittelt. Falls bereits frühzeitiger beweidet oder gemäht werden soll, rufen Sie bitte an, damit wir rechtzeitig die Messung durchführen können. Wenn der ermittelte Ertragsverlust 357,50 € (Selbstbehalt) übersteigt, liegt eine Rastspitze (überdurchschnittlicher Fraßschaden) vor, für die das Land Niedersachsen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel entsprechende Ausgleichsbeträge zahlen kann. Für die Auszahlung benötigt der NLWKN anschließend noch Daten, welche per Anschreiben vom NLWKN schriftlich angefordert werden. Nach der Rücksendung werden die Auszahlungsmöglichkeiten geprüft.
Hier gelangen Sie zur Kulisse:
Kontakte

Wiebke Hoting
Projektleitung Gänsefraßschäden auf Acker- und Grünlandflächen
04941 921-148
0152 5478 2065
Grünland: Vegetation nimmt Fahrt auf!
Die erste Märzhälfte war noch winterlich durchwachsen mit einigen Niederschlägen und sogar vereinzelten Schneeereignissen. In der 11. Kalenderwoche (13. – 16. März) erreichen nun auch die verbliebenen Klimaregionen den …
Mehr lesen...
März noch wechselhaft und rauh!
Die für den Vegetationsbeginn maßgebende korrigierte Temperatursumme 200° C wurde bzw. wird in Niedersachsen im Zeitraum ab Anfang März bis etwa 21. März 2023 erreicht. Der damit markierte Beginn der Grünlandsaison kann …
Mehr lesen...
Gänseschäden - Honorierung von Gänserastspitzen auf Ackerland
Bewirtschafter haben die Möglichkeit, die durch rastende und überwinternde nordische Gastvögel hervorgerufene Großschadensereignisse (Rastspitzen) und die damit einhergehenden hohen Ertragsverluste in der Gebietskulisse anteilig …
Mehr lesen...
Temperatursturz - Vegetationsbeginn wird verzögert!
Der vor einer Woche ermittelte, sehr frühzeitige Vegetationsbeginn muss nun, nach deutlichem Rückgang der mittleren Tagestemperaturen, korrigiert werden. Nur wenige Orte an der Nordseeküste erreichen 200° C im Februar (Norderney am…
Mehr lesen...Grünlandsaison beginnt im Februar
Die vom Deutschen Wetterdienst ermittelten `korrigierten Temperatursummen´ werden für die Prognose des Vegetationsbeginns im Grünland genutzt. Dieser wird bei einer korrigierten Temperatursumme von 200 °C erwartet.
Mehr lesen...
2. Grünlandtag DIGITAL 2023
„Mit Milch aus Gras das Klima schützen und Geld verdienen“ war das zentrale Thema des Grünlandtages.
Mehr lesen...Weitere Arbeitsgebiete
Veranstaltungen

Digital durchs Jahr - ANDI und CO Teil 5: Vorbereitung des neuen Antrags
31.03.2023
Teil 5 einer Online-Seminarreihe, um in Zukunft die Antragstellung und die damit verbundenen Schwierigkeiten besser zu meistern. Im fünften Teil geht es um die Vorbereitung des neuen Antrag 2023 mit den wichtigsten Herausforderungen.
Mehr lesen...Beratungsangebote & Leistungen

Fördermöglichkeiten in der Landwirtschaft
Sie suchen eine kompetente Beratung zu Fördermöglichkeiten in landwirtschaftlichen Betrieben.
Mehr lesen...
Beratung Investitions- und Zukunftsprogramm Landwirtschaft (IuZ)
Sie sind ein Unternehmen, welches sich den Herausforderungen des zunehmenden Klima-, Gewässer- und Umweltschutzes stellen möchte, die Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen oder die Senkung der Produktionskosten oder die Erh&…
Mehr lesen...
Hinweis für Grünland und Ackerfutterbau
Sie sind Landwirt und versuchen Ihre Grünland- und Ackerfutterbauerträge und -qualitäten zu optiermieren und dabei so weit wie möglich Betriebsmittel einzusparen. Ihre tägliche Arbeit dreht sich dabei um Fragen zu der …
Mehr lesen...
Hinweise zum Integrierten Pflanzenschutz für die Landwirtschaft
Sie sind Landwirt und benötigen auf Ihre Region abgestimmte zuverlässige, neutrale und rechtssichere Informationen zum Pflanzenbau und Pflanzenschutz.
Mehr lesen...Drittmittelprojekte

ADAM
Ausgangslage ADAM ist ein 42-monatiges transdisziplinäres Forschungs- und Umsetzungsprojekt zur Steigerung der Biodiversität im Intensivgrünland. Es sind Partner aus der Wissenschaft (Bewilligungsempfänger Universität Gö…
Mehr lesen...