Das Land Niedersachsen gewährt Beihilfen zur Minderung von wirtschaftlichen Belastungen durch außergewöhnlich hohe Rastereignisse (Rastspitzen) durch geschützte nordische Gastvögel auf landwirtschaftlich genutzten Acker- und Grünlandflächen. Durch das anteilige Ausgleichen der hohen Ertragsverluste soll die Akzeptanz der weit überdurchschnittlich großen Aufkommen von Gänsen in den betroffenen Gebieten verbessert werden.
Voraussetzungen für den Erhalt von Billigkeitsleistungen:
- Fläche liegt im Vogelschutzgebiet V01, V02, V03, V04, V06, V09, V10, V11, V16, V18, V27, V35, V37, V39, V42, V63, V64 oder V65 (Umweltkarten Rastspitzenkulisse)
- Kultur: Dauergrünland (Altnarben und Narbenerneuerungen) und Ackergras
- Meldung:
- Neuansaaten: spätestens 14 Tage nach dem Schadensereignis
- Altnarben: 15.03. - 01.05.
- Keine Verpflichtung zur reduzierten Düngung oder späteren Mahdterminen
- Fläche nicht im öffentlichen Eigentum
Ablauf nach dem Schadensereignis: Grünland
- Antrag + Anlage F an Bewilligungsstelle senden, wenn abzusehen ist, dass zum ersten Schnitt hohe Ertragsverluste zu erwarten sind (Antragszeit: 15.03. – 01.05.) und bei Neuansaaten spätestens 14 Tage nach dem Schadensereignis ab Herbst
- Adresse: Bewilligungsstelle Aurich, Am Pferdemarkt 1, 26603 Aurich
- E-Mail: bwst.aurich@lwk-niedersachsen.de
- Bei weiteren Flächen Anlange F des Antrages erneut senden
- Wuchshöhenmessungen v. a. im Mai durch die LWK (um vor dem 1. Schnitt ganz sicher zu gehen, dass Flächen bereits begutachtet wurden, bitte bei Wiebke Hoting-Heikens oder Lübbert Swyter melden)
- Berechnung und Bewilligung der Leistungssumme durch die LWK und die Bewilligungsstelle