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„Niedersächsisches Biosicherheitskonzept für rinderhaltende Betriebe“ wurde veröffentlicht

Webcode: 01044109
Stand: 10.04.2025

Um Rinderherden vor Seuchen zu schützen, wurde bereits im Jahr 2013 der „Leitfaden Biosicherheit in Rinderhaltungen“ in Niedersachsen veröffentlicht. Nachdem der neue EU-Tiergesundheitsrechtsakt, das Animal Health Law (AHL), in Kraft getreten ist, stehen seit April 2021 insbesondere Tierhalter, aber auch Tierärzte in der besonderen Verantwortung, den „Schutz vor biologischen Gefahren“, also Biosicherheitsmaßnahmen, sicherzustellen.

Reinigung eines Klauenpflegestands
Reinigung eines KlauenpflegestandsDr. med. vet. Jörg Willig
Um Anforderungen des AHL gerecht zu werden, wurde Anfang 2024 eine Arbeitsgruppe mit maßgeblichen Akteuren der niedersächsischen Rinderbranche gegründet. Ziel der Arbeitsgruppe war es, eine Arbeitshilfe für Tierhalter, Tierärzte und Behörden zu schaffen, die das anzuwendende EU-Recht in Form eines betriebsindividuellen Biosicherheitskonzeptes abbildet. Das neue „Niedersächsische Biosicherheitskonzept für rinderhaltende Betriebe nach dem EU-Tiergesundheitsrechtsakt“ (kurz Niedersächsisches Biosicherheitskonzept Rind) ist fachlich fertiggestellt und wurde am 01. April 2025 veröffentlicht.

Der Tierhalter kann anhand des Konzeptes, welches als Orientierungshilfe dienen soll, den eingenen Betrieb überprüfen, die bestehenden Biosicherheitsmaßnahmen bewerten und ggf. verbessern. In Zusammenarbeit mit dem betreuenden Tierarzt kann ein Managementplan erstellt werden, mit dem Ziel den Schutz vor dem Eintrag und der mögliche Verbreitung von Tierseuchen zu minimieren. Die Niedersächsische Tierseuchenkasse unterstützt tierärztliche Beratungen zum Schutz vor biologischen Gefahren mit Beihilfen.

Weitere Informationen können auf der Internetseite der Tierseuchenkasse (Biosicherheit - Niedersächsische Tierseuchenkasse) abgerufen werden.