Um Rinderherden vor Seuchen zu schützen, wurde bereits im Jahr 2013 der „Leitfaden Biosicherheit in Rinderhaltungen“ in Niedersachsen veröffentlicht. Nachdem der neue EU-Tiergesundheitsrechtsakt, das Animal Health Law (AHL), in Kraft getreten ist, stehen seit April 2021 insbesondere Tierhalter, aber auch Tierärzte in der besonderen Verantwortung, den „Schutz vor biologischen Gefahren“, also Biosicherheitsmaßnahmen, sicherzustellen.
Der Tierhalter kann anhand des Konzeptes, welches als Orientierungshilfe dienen soll, den eingenen Betrieb überprüfen, die bestehenden Biosicherheitsmaßnahmen bewerten und ggf. verbessern. In Zusammenarbeit mit dem betreuenden Tierarzt kann ein Managementplan erstellt werden, mit dem Ziel den Schutz vor dem Eintrag und der mögliche Verbreitung von Tierseuchen zu minimieren. Die Niedersächsische Tierseuchenkasse unterstützt tierärztliche Beratungen zum Schutz vor biologischen Gefahren mit Beihilfen.
Weitere Informationen können auf der Internetseite der Tierseuchenkasse (Biosicherheit - Niedersächsische Tierseuchenkasse) abgerufen werden.